Von Potenzmittel bis Steak: Haiprodukte in Österreich nun großteils verboten
Einfuhr, Handel und Verarbeitung von Haien und Haiprodukten sind in Österreich nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.
Darauf machte die Artenschutzorganisation Sharkproject Austria am Montag aufmerksam. Mit dem Inkrafttreten einer Verordnung des Umweltministeriums sei das Aus "für fragwürdige Kosmetika, Potenzmittel, Haifischflossensuppe und Hai-Steaks" hierzulande besiegelt. Projektleiterin Gabriela Futterknecht hofft, "dass andere europäische Länder dies als Beispiel nehmen".
"Nur durch internationale Maßnahmen können die Haie vor der Ausrottung geschützt werden", mahnte Futterknecht. "Neben Fischereibeschränkungen sind Handelseinschränkungen auch in Binnenländern ein wichtiger Schritt dazu."
Weltweiter Bestand schrumpft
Mehr als drei Viertel aller Haiarten seien durch Überfischung und Bejagung "akut gefährdet und vom Aussterben bedroht". In den vergangenen 50 Jahren sei der weltweite Bestand um mehr als 70 Prozent zurückgegangen.
Auch in Österreich seien "Haiprodukte wie Schillerlocke, Hai-Steaks, Haifischflossen-Suppe im Lebensmittelhandel und in der Gastronomie weiterhin verbreitet. Österreich rangiert beim Import von Haifischfleisch sogar an fünfter Stelle in Europa", berichteten die Artenschützer.
2022 wandten sie sich an die Parlamentsparteien. Im Dezember folgte ein von Abgeordneten aller Parteien eingebrachter Entschließungsantrag, der nun in die Artenhandelsergänzungsverordnung (BGBl. II Nr. 107/2024) mit Handels- und Importbeschränkungen mündete.
Nicht nur Import und Verarbeitung von Haifisch-Fleisch, auch die Einfuhr von Haigebissen und ähnlichen "Souvenirs" ist nun strafbar. Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 40.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Zu den in der Verordnung explizit erwähnten Arten zählen Requiemhaie, dazu gehören Riff- , Blau- und Bullenhaie. Auch der Makohai ist nun besonders geschützt. Ebenso dürfen keine Produkte von Walhaien oder Weißen Haien eingeführt oder verarbeitet werden. Ausnahmen in Sonderfällen bedürfen individueller behördlicher Einfuhrgenehmigungen.