Chronik/Österreich

PCR-Lutschertests für Salzburger Kindergärten

Ab Ende September werden alle Salzburger Kinderbetreuungseinrichtungen freiwillige und kindergerechte PCR-Lutscher-Tests für Kinder im Alter von einem Jahr bis zu sechs Jahren anbieten. Das kündigte die ressortzuständige Landesrätin Andrea Klambauer (NEOS) am Donnerstag an.

Das vierwöchige Screeningprogramm biete maximale Sicherheit bei minimalem Aufwand und gebe zum Start des Vollbetriebs eine Orientierung über das Corona-Infektionsgeschehen.

Das Gesundheitsministerium habe am vergangenen Freitag die Zustimmung für die Lutscher-Tests erteilt, erläuterte die Landesrätin.

Lollipop-Tests in 609 Kindergärten

In den 609 Elementareinrichtungen ist geplant, dass Eltern auf freiwilliger Basis ihre Kinder einmal wöchentlich zu Hause mit dem „Lollipop“-Test testen. Der PCR-Test wird dann in der Einrichtung abgegeben, anschließend von einem Labor abgeholt und ausgewertet.

„Der Auftrag wird durch die Bundesbeschaffungsagentur dem Bestbieter, einem Salzburger Labor, zur Abwicklung erteilt“, informierte Klambauer. Die Kosten der vierwöchigen Sicherheitsphase werden vom Gesundheitsministerium getragen. Im Fall eines positiven Testergebnisses werden die Eltern direkt von der Gesundheitsbehörde verständigt, die auch über die notwendigen Quarantänemaßnahmen entscheidet.
 

Die begleitenden Sicherheitsmaßnahmen seien deshalb weiterhin erforderlich, weil wegen des stockenden Impffortschritts noch keine Herdenimmunität innerhalb der Bevölkerung erreicht sei, erklärte die Landesrätin. Sie appellierte an die Erwachsenen, sich selbst durch die Impfung zu schützen. „Diese Schutzaufgabe können wir nicht Kleinkindern in Form einer dauerhaften Testung zuschieben.“

Neue Regeln für Pädagogen

Die Novelle der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung des Bundes sieht ab 13. September für die Kinderbetreuung folgenden Maßnahmen vor: Ungeimpfte Pädagoginnen und Pädagogen müssen laufend Testnachweise erbringen, darunter mindestens einmal pro Woche einen PCR-Test.

Beim Bringen und Holen der Kinder gilt für Erziehungsberechtigte eine Maskenpflicht. Halten sich Eltern, etwa im Rahmen der Eingewöhnungsphase, oder andere externe Personen länger als 15 Minuten in der Einrichtung auf, ist ein 3G-Nachweis zu erbringen.

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