„Recht auf Vergessen“ im Netz ist eine Illusion
Hass im Netz hat einen Namen. Zumindest meistens, wie Rechtsanwältin Maria Windhager (sie vertritt u. a. Sigrid Maurer in der Craftbeer-Causa, Anm.) beobachtet. „Die Grauslichkeiten finden in aller Regel unter Klarnamen statt“, sagt sie. Wenn eine Politikerin etwa auf Facebook als „größte Drecksau“ bezeichnet wird, sind die Finger flotter als das Hirn. Auch, wenn wissentlich Unwahrheiten verbreitet werden. Und diese Fake News entfalten immer ihre Wirkung. „So deppert kann es gar nicht sein, dass es nicht geglaubt wird“, sagt Windhager.
Wettlauf
Das größte Problem: Der Wettlauf mit der Zeit. Denn in sozialen Medien verbreiten sich Beschimpfungen und Unwahrheiten in rasender Geschwindigkeit.
Inhalte löschen zu lassen, ist schwierig. „Es gab 3,5 Millionen Ansuchen an Google, Inhalte und Links zu löschen. Nur bei der Hälfte ist man dem nachgekommen“, erklärt Iris Eisenberger vom Institut für Rechtswissenschaften. Und selbst wenn Inhalte in Österreich nicht mehr einsehbar sind – im Nachbarland kann das anders aussehen. „Was Google genau tut und wie es die Interessen abwägt, weiß keiner. Wir wissen nur, dass eher gelöscht wird, wenn es um Minderjährige geht.“ Ein „Recht auf Vergessen“ kann Eisenberger nicht erkennen.
Persönlichkeitsschutz im Netz ist ein Thema, das die Österreichische Rechtsanwaltskammer beschäftigt. Bei einer Bestandsaufnahme in der Wiener Wirtschaftsuniversität (WU) tun sich einige Lücken auf. So zum Beispiel bei Online-Bewertungen auf diversen Portalen. Die „rote Linie“ ist noch nicht genau definiert. „Es gibt kaum Rechtsprechung zu Bewertungsportalen in Österreich“, stellt Gottfried Musger vom Obersten Gerichtshof fest. Was allerdings bereits ausjudiziert wurde: Ein Zahnarzt, der einen Fehler beim Implantat macht, darf nicht als „Horror-Zahnarzt“ bezeichnet werden.
Meinungsfreiheit liegt im Clinch mit Zensur und Persönlichkeitsschutz. Doch die Grundrechte decken die rechtlichen Bedürfnisse zumeist ab, meint Walter Berka vom Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Uni Salzburg. Er spricht sich gegen eine „staatliche Wahrheitskontrolle“ aus. „Aber es wird nötig sein, professionellen Journalismus zu sichern.“