Das Rauchverbot im Auto zündet noch nicht
Das Rauchverbot in der Gastronomie, das am 1. Mai in Kraft treten hätte sollen, wurde bekanntlich von Türkis-Blau gekippt. Seit gestern gibt es jedoch ein anderes Rauchverbot: Es gilt laut Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG), Paragraf zwölf, Absatz vier in nicht der entgeltlichen oder gewerblichen Personenbeförderung dienenden Verkehrsmitteln. Sprich, sobald Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren an Bord sind, dürfen in Privatautos keine Zigaretten mehr angezündet werden.
Cabrio und E-Zigaretten
Bisher galt so ein Verbot nur für Kfz von gewerblichen Betrieben, Busse beispielsweise. Theoretisch stehen auf Rauch-Verstöße in Autos Verwaltungsstrafen ab 100 Euro aufwärts, im Wiederholungsfall sogar bis zu 1000 Euro. Praktisch lässt es die Polizei aber vorerst bei Ermahnungen: Es gibt noch keinen schriftlichen Erlass dazu, sondern nur eine Anweisung. Außerdem liegt die Tücke im Detail: Die Fragen, wie das Rauchverbot in Bezug auf Cabrios zu halten sei und was mit E-Zigaretten sein soll, sind noch nicht beantwortet.
Also bleibt es bei „Sensibilisierung und Ermahnung“, beschreibt Christoph Grill von der Landespolizeidirektion Steiermark. „Wenn die Kollegen bei Amtshandlungen so etwas wahrnehmen, werden sie darauf hinweisen, dass das ab jetzt verboten ist.“ Eine Schwerpunktaktion, zielgerichtet auf rauchende Auto- oder Mitfahrer, sei vorerst nicht geplant.
Informieren
Ähnlich ist die Handhabe in der Bundeshauptstadt. Vom Gesundheitsressort gäbe es noch nicht einmal eine Verfügung, die den Beamten vorgibt, wie sie das Rauchverbot im Auto konkret kontrollieren und strafen sollen, heißt es vonseiten der Wiener Polizei. An Schwerpunktaktionen sei daher nicht zu denken. „Für uns ist in den nächsten Tagen vorrangig, dass wir bei Verstößen informieren und abmahnen“, betont Polizeisprecherin Irina Steirer. Auch im Linzer Stadtpolizeikommando wird für die nächsten paar Wochen auf eine Art Einführungsphase gesetzt. Danach und bei Uneinsichtigkeit der Autoinsassen würde auch mit Strafen vorgegangen.
Das Rauchverbot trifft alle Personen, die in einem Wagen sitzen. Sobald ein Passagier jünger ist als 18 Jahre, ist Qualmen für alle untersagt. Allerdings lässt das Gesetz auch Fragen offen, wie Martin Hoffer, Jurist beim ÖAMTC, vor Kurzem monierte. Das Gesetz ermögliche „Anzeigen während des Vorbeifahrens“. Wenn aber nicht der Lenker selbst rauche, sondern ein Mitfahrer, komme die Polizei nicht an dessen Personalien. „Diese müssen im Rahmen einer Lenkerauskunft nicht bekannt gegeben werden.“ Deshalb plädiere er dafür, aus dem Verbot ein „Anhaltedelikt“ zu machen, so Hoffer.