Rassismusvorwurf: Wie es Kärntner Bienen in die New York Times schafften
Österreichs Bienenhaltungsgesetz als Thema in der New York Times? - Das muss man erst einmal schaffen. Zumal der zugrundeliegende Vorfall 2018 passierte.
Dazu gehört offenbar dreierlei: Eine sehr eng ausgelegte Vorschrift in Kärnten durch eine Kontrollorin, die die Bienenvölker eines Hobbyimkers als "lederbraun-orange" einstufte - eine Schattierung, die - weil zu dunkel - unmöglich der "Carnica"-Biene gehören könne, wie die Kontrollorin monierte. Die seien einfach heller.
"Wie unter den Nazis"
"Dunkel" - das Stichwort Nummer Zwei: Der Imker ärgerte sich im Gespräch über "rassistischen Fanatismus"- Triggerwort Drei. Und flugs lagen Vergleiche mit der NS-Zeit nahe, wenn etwa auch Gerhard Klinger vom "Bienenzuchtverein Lavanttaler Carnica" in der Times mit den Worten zitiert wird: Dies sei eine "rassistische Diktatur, wie unter den Nazis".
Die Schlagzeile klebt somit fest ("Was ist die korrekte Farbe von Bienen? In Österreich ein giftiges Thema", moniert die Times) und setzt sich fort in "Massenmord" - an Bienen. Tatsächlich ist das Gesetz eng gefasst: In Österreich sind nur Bienen der Art "Carnica" zugelassen, Vermischungen müssen bewilligt werden. Wobei - und hier stimmt der NS-Vergleich tatsächlich - diese rigorose Einschränkung auf helle Carnica von NS-Gottfried Götze verfolgt wurde, dem obersten Imker des Dritten Reichs.
Umstrittene Auslegung
Die Kärntner Auslegung des Gesetzes zur "Haltung oder Zucht von Bienen" ist zudem umstritten: Die Verwaltungsbehörde kann laut Medienberichten die Tötung ganzer Bienenvölker vorschreiben, da eine Vermischung von Bienenarten in Österreich ohne behördliche Genehmigung nicht erlaubt ist - dem Kärntner Imker wurde etwa vorgeschrieben, seinen Königinnen auszutauschen.
Der Fall in Kärnten ist jedoch mittlerweile ausgestanden - der Mann ging bis zum Verwaltungsgerichtshof und bekam Recht: Nur auf die Farbe der Bienen zu schauen, ist demnach zu wenig, dafür gäbe es "keine Deckung in der Fachliteratur", befanden die Höchstrichter. Nun achten Kärntner Kontrollore auf mehr, auch auf Flügel oder die Länge der Körperhaare.