Chronik/Österreich

Polizist tötete Kollegen bei Übung: Sechs Monate bedingte Haft

"Das ist einer der schiarchsten Akte, die ich je in dem Haus verhandelt habe", kommentiert Richter Andreas Rom gleich am Beginn der Verhandlung. "Irgendwo bei euch im Haus ist der Teufel gesessen - und hat gewartet, dass was passiert."

"Selbstverständlich" schuldig

Gleich darauf sagt der Angeklagte, er fühle sich "selbstverständlich" schuldig: Der 40-jährige Steirer hat im September bei einer Übung einen jüngeren Kollegen erschossen, weil er seine scharfe Waffe nicht gegen eine Trainingswaffe getauscht hat.  Das 27-jährige Opfer starb im Trainingsraum der Landespolizeidirektion Steiermark.

➤ Mehr dazu: Polizist muss vor Gericht

Beim Gerichtsprozess in Graz wurde der Beamte wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 5.760 Euro sowie einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Anklage lautet grob fahrlässige Tötung, bis zu drei Jahre Haft sieht das Gesetz als Strafrahmen dafür vor. Der Verteidiger hält am Freitag beim Prozess fest, er könne den Strafantrag "nur vollinhaltlich bestätigen. Das war ein fataler Fehler, menschliches Versagen." Sein Mandant habe einen Kollegen und Schüler verloren. "Diese Bürde hat er lebenslang zu tragen. Die größte Strafe hat er schon erhalten."

Der Ablauf

Der Angeklagte schildert einmal noch den 14. September 2022: Erst erfolgreiche Suchtaktion nach einer vermissten Frau, Rückkehr in die Landespolizeidirektion, dann das Training. Er habe darauf geachtet, dass seine Trainingsteilnehmer ihre echten Waffen und den Pfefferspray auf einem Spind ablegen und gegen die ungefährlichen "Rotwaffen" tauschen. Sie sind den Dienstwaffen in der Form und Handhabung ähnlich, aber rot eingefärbt und können nicht geladen werden: Beim Ziehen des Abzugs passiert nichts außer einem lauten Kicken.

 

Danach  wurde das Vordringen in Dreiergruppen geübt. Da habe er als Übungsleiter demonstrieren wollen, was passieren kann, wenn der Mittelmann seine Waffe nicht korrekt halte. "Das ist ein Fehler, der oft gemacht wird", beschreibt der Angeklagte. "Der Fehler besteht darin, dass der zweite Mann seine Waffe gegen den Rücken des Vordermanns drückt. Aber man kann beim Einsatz stolpern, erschrecken und trifft den Vordermann."

"Fuck, was ist da los?"

Plötzlich bricht die Stimme des 40-Jährigen. "Ich habe meine Waffe gezogen und die vermeintliche Rotwaffe abgefeuert. Und den Kollegen in den Rücken getroffen. Mein erster Gedanke war: Fuck, was ist da jetzt los? Erst da hab' ich realisiert, dass ich mit der scharfen Waffe hantiert habe." Er habe mit den Eltern des Opfers sprechen wollen, beteuert er: "Aber ich habe erst die Kraft nicht gefunden. Was sagt man Eltern, deren Sohn man erschossen hat?"

Das Treffen fand vor wenigen Wochen statt. "Ich habe mich entschuldigt für das, was ich ihnen und ihrem Sohn angetan habe." Er selbst befinde sich in Therapie.

Der Richter fand eine Geldstrafe von 5.760 Euro und sechs Monate bedingt Haft für die grob fahrlässige Tötung für angemessen, denn damit kann der Angeklagte weiterhin im Polizeidienst bleiben. Der Polizist nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Weshalb er seine Waffe nicht gegen das Trainingsgerät getauscht habe, fragt der Richter. "Hat Sie jemand kontrolliert?"  -"Leider Gottes niemand", antwortet der Angeklagte. Er habe darauf geachtet, dass seine Trainingsteilnehmer alle gefährlichen Waffen ablegen. "Aber an mich selbst habe ich nicht gedacht. Ich habe nicht gedacht, dass auch ich ein Gefahrenpotenzial sein könnte."

Vorschriften geändert

Wäre ein zweiter Übungsleiter anwesend gewesen, hätte ein Vier-Augen-Prinzip bestanden. Doch es war keiner dabei. Das wurde in der Landespolizeidirektion Steiermark nach dem Vorfall geändert, künftig sind solche Trainings mit zwei Leitern zu besetzen. Ein Ermittler aus Oberösterreich betont, er habe dies bundesweit angeregt.

Warum er überhaupt scharfe Waffen im Übungsraum erlaube und diese nur auf einem Kasten ablegen lasse statt sie anderswo wegzusperren? Der Angeklagte betont, er habe die Einsatzbereitschaft seiner Mannschaft aufrecht erhalten wollen. "Für einen Ad hoc-Einsatz. Damit wir nicht in den vierten Stock sprinten müssen, wenn etwas passiert."