Chronik/Österreich

Negativer Corona-Test erforderlich: Krankenhäuser verschärfen Maßnahmen

Ab sofort muss man in den Kranken- und Kuranstalten einen negativen Corona-Test vorlegen, wenn man einen Patienten im Krankenhaus besuchen will. Diese Regelung gilt seit Freitag aber nicht nur in den burgenländischen Spitälern sondern in allen Krankenhäusern und Kuranstalten in ganz Österreich. Wie in der vierten COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung zu lesen ist, ist bis vorerst 11. April folgendes gültig:

§11 (3) Betreiber von Krankenanstalten, Kuranstalten und sonstigen Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, dürfen Besucher und Begleitpersonen (...) nur einlassen, wenn diese ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, vorweisen. 

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Ausnahmen gibt es allerdings nicht für Begleitpersonen im Fall einer Entbindung. Ebenfalls ausgenommen von der Regelung des negativen Testergebnisses sind Kinder und Besuche im palliativen Bereichen sowie bei lebenskritischen Situationen.

Zudem müssen auch Besuche vorab auf den jeweiligen Stationen angemeldet werden und, wie in allen anderen Spitälern in Österreich, ist auch das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

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