Chronik/Österreich

Ermittlungen gegen Kärntner Landespolizeidirektorin eingestellt

Die seit November vergangenen Jahres laufenden Ermittlungen gegen die Kärntner Landespolizeidirektorin Michaela Kohlweiß sind am Montag eingestellt worden. 

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bestätigte auf APA-Anfrage entsprechende Online-Medienberichte. Die Beamtin wurde verdächtigt, in Geldwäscherei-Geschäfte in Verbindung mit einem italienischen Mafiaclan zu stehen.

Wie die WKStA weiter mitteilte, wurden die Ermittlungen gegen insgesamt drei Beschuldigte, darunter zwei Polizeibeamte, wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs sowie der Bestechung bzw. Bestechlichkeit, eingestellt. 

Hintergrund war der Verdacht, dass die dritte Beschuldigte durch Polizeibeamte von anstehenden Ermittlungsmaßnahmen im Voraus informiert worden sei und Geld bzw. Wertgegenstände dafür übergeben haben soll.

Mafia-Verfahren in Italien

Der Tatverdacht gründete sich auf Informationen, die aus einem Strafverfahren der italienischen Ermittlungsbehörden im Umfeld der italienischen Mafia stammen und den österreichischen Strafverfolgungsbehörden übermittelt wurden, so die WKStA weiter. Die übermittelten Unterlagen hätten nur auszugsweise Aussagen der dritten Beschuldigten wiedergegeben, in denen die beiden Polizeibeamten belastet wurden.

Hausdurchsuchung am Landesfeiertag

Deshalb wurden just an Kärntens Landesfeiertag, dem 10. Oktober 2023, Hausdurchsuchungen durchgeführt. Und zwar an Adressen von hochrangigen Kärntner Polizisten, sowie einer 38-jährigen Litauerin, die enge Kontakte zum Polverino-Clan, einem der Camorra zugerechneten Mafia-Clan pflegen soll, der seine Opfer gerne in Säure auflösen soll.

Bei Kohlweiß hätten die Ermittler auch Mafia-Bargeld in der Höhe von 500.000 Euro vermutet. 

Die vollständigen originalen Tonbandaufnahmen und Gesprächsprotokolle hätten ergeben, dass die von den italienischen Behörden angenommene Verdachtslage betreffend die beschuldigte Polizeibeamtin von der WKStA nicht nachvollzogen werden konnte und damit als widerlegt anzusehen sei, heißt es nun seitens der WKStA.