Chronik/Österreich

Kleinere private Treffen: Es drohen empfindliche Strafen

Wer sich nicht an die neuen Coronavorschriften für private Zusammenkünfte oder in der Gastronomie hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Darauf hat am Freitag das Innenministerium hingewiesen. Bei Missachtung der Zehn-Personen-Regel in Innenräumen kann die Bezirksverwaltungsbehörde nach Anzeige der Polizei eine Strafe von bis zu 1.450 Euro festlegen. Grundlage ist hier das Epidemiegesetz.

Sperrstunde

Noch teurer wird es in der Gastronomie, in diesem Fall auf Grundlage des Covid-19-Maßnahmengesetzes. Der Strafrahmen der Bezirksverwaltungsbehörde beträgt hier für Gäste, etwa bei Nichteinhalten der Sperrstunde, bis zu 3.600 Euro. Für Gastronomen, die sich nicht an die Maßnahmen halten, gilt sogar ein Strafrahmen von bis zu 30.000 Euro.

Maßnahmen werden nicht immer eingehalten

Probleme gibt es immer wieder, weil sich Personen nicht an die geltenden Maßnahmen halten wollen. Ein 48-jähriger Kärntner ist am Mittwochabend in einem Zug von Villach nach St. Veit/Glan von zwei Männern attackiert und geschlagen worden. Er hatte laut Medienberichten zwei junge Frauen zur Rede gestellt, die keine Gesichtsmasken trugen. Die beiden gingen daraufhin auf den Mann los und versetzten ihm mehrere Faustschläge. Der Mann wurde leicht verletzt, die Polizei sucht nach den Tätern.

Der verpflichtende Mund-Nasen-Schutz sei ein einfaches und wirksames Mittel, mit dem die Fahrgäste und Mitarbeiter der Wiener Linien einander während der Pandemie schützen können, heißt es dazu auch von den Wiener Linien. Die 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sicherheitsdiensts der Wiener Linien achten darauf, dass sich alle Personen in den Fahrzeugen und den U-Bahn-Stationen an die Regeln halten. Auch zusätzliches Personal ist unterwegs.

Seit Anfang Juli hat der Sicherheitsdienst rund 55.000 Fahrgäste auf das richtige Tragen des Mund-Nasen-Schutzes hingewiesen. Wer sich auch nach Ansprache und Ermahnung weigert, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, zahlt in letzter Konsequenz eine Geldstrafe von 50 Euro.