Kirche in Zeiten von Corona: Beichten hinter Plexiglas
Ab 15. Mai dürfen wieder öffentliche Messen in den heimischen Kirchen begangen werden. Doch die Gottesdienste, Hochzeiten oder Taufen werden nicht nur wegen der geringeren Besucherzahl deutlich anders aussehen als gewohnt: Die Bischofskonferenz stellte detallierte Regeln auf, wie Kathpress am Sonntag mitteilte.
Sie gehen weit über die bisher schon bekannte Vorgabe von zehn Quadratmetern Platz pro Besucher sowie die Maskenpflicht hinaus. Demnach ist ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Gläubigen einzuhalten. Ministrieren ist möglich, aber mit Abstand halten.
Nicken, kein Händeschütteln
Generell sollen die Gottesdienste kürzer ausfallen, rät die Bischofskonferenz: "Zum gegenseitigen Schutz ist das gemeinsame Beten und Singen auf ein Minimum zu reduzieren." Danklied und Ankündigungen nach der Messe entfallen ebenso wie das Händeschütteln zum Friedensgruß, Nicken genüge.
Die Kommunionsspende erfolgt nur noch als Handkommunion. Die Hostien müssen zuvor abgedeckt sein, der Kommunionspender muss sich vor Übergabe im Altarraum die Hände waschen oder desinfizieren. "Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Empfänger und Spender keinesfalls berühren dürfen", heißt es im Regelwerk.
Danach müsse der Gläubige "wenigstens zwei Meter zur Seite treten" und könne die Kommunion "bei leichtem Anheben der Mundmaske in Würde empfangen".
Desinfizieren am Kirchentor
An den Kirchentoren sollen nach Möglichkeit Desinfektionsspedner stehen, Weihwasserbecken müssen entleert und gereinigt sein. Eigene Ordnerdienste - "Willkommensdienste" genannt - müssen dafür sorgen, dass keine Ansammlungen am Eingang vor und nach der Messe entstehen.
Massiv sind weiterhin auch die Änderungen bei der Beichte. Beichtstühle bleiben tabu, der Gläubige sitzt dem Pfarrer in einem "ausreichend großen und gut durchlüftetem Raum gegenüber", so die Bischofskonferenz. Dabei könne "das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein".
Maskenpflicht bei Taufen
Präzisiert wurden auch die Vorschriften bei Taufen und Trauungen: Maximal zehn Personen dürfen teilnehmen, es gilt Maskenpflicht. Für Trauungen empfiehlt man einen Wortgottesdienst. Generell sollten die Seelsorger aber hinterfragen, ob nicht eine Verschiebung möglich sei, da gerade diese Feiern "von der Freude einer festlichen Gemeinschaft getragen werden", heißt es.