"Ihr Hurrensöhne!": Geldstrafe nach Wutmail
Was genau den Hausbesuch der Polizei veranlasst hat, lässt sich nicht rekonstruieren. Ein Tiroler sah danach allerdings rot und schrieb ein wütendes, ausfälliges Mail - was ihm zwar keinen neuen Hausbesuch, dafür aber eine Geldstrafe einbrachte.
Denn das Mail, das im vergangenen Juni bei der Behörde einlangte, strotzt nicht vor Höflichkeiten. "Ihr Kriminellen (sic!) Hurrensöhne (sic!), kommt noch vor meine Tür um ein (sic!) Alkohol Test zu machen (...)", schrieb der aufgebrachte Mann. Die "Hurrensöhne", brachte er in dem kurzen Mail sogar gleich drei Mal unter. Doch zumindest die Verabschiedung entsprach den gängigen Regeln im Mailverkehr. Denn das Schreiben endete mit: "Hochachtungsvoll".
➤ Mehr lesen: 150 Euro Strafe: Polizisten mit "Du" angesprochen
Die Behörde zeigte sich wenig beeindruckt von den verwendeten Kraftausdrücken und verhängte eine Strafe wegen beleidigender Schreibweise in Höhe von 100 Euro.
Was den Herrn dazu veranlasste, ein neues Mail zu schreiben. Diesmal allerdings in einem deutlich gemäßigteren Ton. "Sehr geehrtes Strafamt", begann er, um danach seine Unschuld zu beteuern.
➤ Mehr lesen: Meldungen wie diese finden Sie auch in unserem KURIER-Blaulicht Newsletter
Er wisse gar nicht, wer das Mail geschrieben habe, erklärte er. "Mein Handy befindet sich sehr offt (sic!), bei Freunden oder Nachbaren (sic!), wenn ich Einkäufen (sic!) gehe oder zu Tankstelle uns Getränke holle (sic!)".
Zudem habe es ja gar keine direkte Beleidigung einer Person gegeben, führte der Mann aus.
"Hochachtungsvoll", endete er das Mail auch dieses Mal.
Der Einspruch gegen die Strafe landete beim Landesverwaltungsgericht Tirol. Und dieses hielt fest: Der Ausdruck "Kriminelle Hurrensöhne" darf als beleidigende Schreibweise eingestuft werden, er entspricht nicht den "Mindestanforderungen des Anstandes". Die 100 Euro Strafe muss der Wutschreiber zahlen.