Chronik/Österreich

Kabarettreifer Auftritt von Helmut Berger vor Gericht

Wenn es nicht bald losgeht, gehe ich wieder.“ Eilig hatte es Schauspieler Helmut Berger am Montag im Salzburger Landesgericht. Er komme direkt aus Paris und müsse auch gleich wieder zurück, ließ er die Journalisten wissen. Von Kameras verfolgt wurde der 69-Jährige dann aber pünktlich aufgerufen. Als Zeuge „Steinberger“ – so heißt der Filmstar mit bürgerlichem Namen – musste er zu jener Schlägerei aussagen, die sich in der Nacht zum 2. Februar im Lokal „Chez Roland“ zugetragen hatte. Bergers Manager Helmut Werner (29) – zukünftiger Schwiegersohn von Baumeister Richard Lugner – hatte bei dem Streit einem 18-Jährigen aus Hallein das Nasenbein gebrochen, Werner selbst soll laut Anklage von einem 22-jährigen Halleiner verletzt worden sein. Alle drei wurden wegen Körperverletzung angeklagt.

„Trinke keinen Alkohol“

Mit einem saloppen „Hallo“ betrat Berger den Gerichtssaal – und auch sonst hatte die Richterin mit dem kabarettreifen Auftritt des prominenten Zeugen ihre liebe Not. Alkoholisiert sei er an dem Abend nicht gewesen, meinte Berger, er habe lediglich zwei Wodka mit Bitter Lemon getrunken und könne sich daher noch gut erinnern. „Ich bin ja nicht dement.“ Dass er von den Jugendlichen auf der Toilette gefilmt worden sei, habe er nicht mitbekommen. Überhaupt hätten die Probleme erst vor der Lokaltür begonnen. Dort sei er dann auch zu Boden gestoßen worden, Helmut Werner habe ihn beschützt. Seither fehle ihm übrigens auch seine Rolex. „Aber die war eh aus Schanghai.“

Alle Inhalte anzeigen

Auch ein Schmerzengeld brauche er nicht, sagte Berger. „Waren Sie betrunken?“, fragte die Richterin noch einmal. „Ich trinke keinen Alkohol“, entgegnete der Filmstar. Ob Wodka Lemon denn kein Alkohol sei? „Nein, nur Wodka und Bitter Lemon.“ Nach einer Dreiviertelstunde setzte die Richterin dem Schauspiel ein Ende und schickte Berger nach Hause: „Ich glaube, Sie wissen nicht wirklich, was passiert ist. Sie dürfen wieder gehen.“

Einige Zeugen später fielen die – noch nicht rechtskräftigen – Urteile: Die beiden jungen Salzburger wurden freigesprochen, Helmut Werner fasste sechs Monate bedingte Haft aus. Zusätzlich muss er dem Burschen, dem er das Nasenbein gebrochen hat, 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Werners Version des Vorfalls sei nicht nachvollziehbar, meinte die Richterin. Er habe Helmut Berger offenbar imponieren wollen und dabei überreagiert. Seine Verletzungen wären zudem nicht dokumentiert.

Link

KURIER-Interview mit Helmut Berger vom Februar 2013

Helmut Berger: Ein Leben in Bildern