Chronik/Österreich

Grünes Licht für Abbiegen bei Rot

Verkehrsminister Norbert Hofer ( FPÖ) bringt als passionierter Flieger sein drittes Pilotprojekt ins Rollen. Nach dem die Pannenstreifenfreigabe auf Teilen der A4 und Tempo 140 auf zwei A1-Abschnitten bereits getestet werden, erhält nun auch Rechtsabbiegen bei Rot seine Chance.

Ab 1. Jänner werden es Auto-, Moped-, Motorrad- und Radfahrer auf drei Linzer Kreuzungen versuchen können: bei der Weißenwolffstraße Ecke Garnisonstraße, bei der Wiener Straße Ecke Ennsfeldstraße und der Dornacher Straße Ecke Johann-Wilhelm-Klein-Straße. Als Kennzeichnung dient ein neues, weißes Verkehrsschild mit einem grünen Pfeil – ähnlich wie in Deutschland. „Ein Auto verursacht Abgase, wenn es steht, daher wollen wir nicht, dass es steht. Es sind ja Fahrzeuge, die sollen fahren“, sagt Hofer. Lkw und Bussen ist Abbiegen bei Rot untersagt. Weil es Sicherheitsbedenken gegeben habe, erläutert der Verkehrsminister.

Laut dem Linzer Stadtrat Markus Hein (FPÖ) hätte die Hauptstadt in Oberösterreich „mehr Arbeitsplätze als Einwohner“ und deshalb auch viel Pendlerverkehr. Die Kreuzungen würden sich somit ideal für eine solche Testphase eignen.

Deutschland als Vorbild

Rechtsabbiegen bei Rot ist in vielen Ländern gang und gäbe. In Australien, USA, Frankreich, Kanada, Thailand, Tschechien, Polen und auch Deutschland gibt es das bereits. Deutschland soll nun in Österreich als Vorbild dienen. Das Institut für Verkehrswissenschaften der Technischen Universität (TU) Wien begleitet das Projekt. Die Experten einen an Deutschland angelehnten Kriterienkatalog ausgearbeitet. Dieser sei laut dem Minister jedenfalls strenger als beim Nachbarn.

Insgesamt elf Ausschlusskriterien sind festgehalten. Wenn eine Kreuzung als Schulweg fungiert, wird es Rechtsabbiegen bei Rotlicht nicht geben. Oder auch wenn der Übergang häufig von Blinden oder Sehbehinderten benutzt wird bzw. dieser nicht mit einem akustischen oder anderen Zusatzeinrichtungen für diese Personen versehen ist. Außerdem muss bei einer Kreuzung die Sichtbarkeit einer Haltelinie gegeben sein und die Ampeln dürfen über keine Richtungspfeile verfügen. Kreuzungen bei denen Gleise gekreuzt werden, es beidseitig kreuzende Radwege oder abgesetzte Radfahrüberfahrten gibt, sind ebenfalls tabu. Generell ausgeschlossen sind Straßen, bei denen mehr als 50 km/h erlaubt sind.

Laut Harald Frey von der TU Wien werde es bei den Test-Kreuzungen in Linz Messungen und Befahrungen geben. Die Daten werden einer Vorher-Nachher-Gegenüberstellung unterzogen. Die Entscheidung, dass die TU „den Auftrag bekommt“, habe Hofer persönlich getroffen. Um unter der Obergrenze von Direktvergaben zu bleiben. 99.750 Euro lässt das Verkehrsministerium dafür springen. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung wird am Mittwoch in Begutachtung geschickt.

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ÖAMTC, ARBÖ und VCÖ stehen dem Projekt kritisch gegenüber. Die Experten sehen vor allem die Gesundheit von Fußgängern und Radfahrern gefährdet.

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