Firma überwachte Mitarbeiter via GPS und muss Schadenersatz zahlen
Die Überwachung von Mitarbeitern hat Grenzen. Und werden die überschritten, dann ist Schadenersatz fällig - ein entsprechendes Urteil veröffentlichte jetzt der Oberste Gerichtshof.
In dem konkreten Fall ging es um einen Außendienstmitarbeiter. Teil seines Gehalts war auch die private Nutzung des Dienstfahrzeuges.
Was der Mitarbeiter allerdings nicht wusste: Der Dienstwagen war mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet. "Aus Gründen eines effizienten Fuhrpark-Managements", wie der Arbeitgeber später argumentierte. Sowohl der Geschäftsführer, der Vertriebsleiter, der Produktionsleiter als auch der Innendienstleiter konnten jederzeit via Internet feststellen, wo sich der Mitarbeiter gerade aufhielt. Und sogar, wann er den Zündschlüssel betätigt hatte.
Warum fährst du erst jetzt weg?
Als der Mitarbeiter durch Zufall davon erfuhr, forderte er die Firma mehrmals dazu auf, das zu unterlassen - zumindest in seiner Freizeit. Doch die Aufforderung fruchtete nicht. Im Gegenteil. Durch das GPS-System konnten die Vorgesetzten genau verfolgen, wann sich der Mann etwa von zu Hause auf den Weg machte. Und tat er das in den Augen der Chefs zu spät, konnte er sich anhören: Warum fährst du so spät von daheim weg?
Der Mitarbeiter wandte sich erst an das Arbeitsgericht. Und das gab ihm Recht. Der Arbeitgeber darf ohne Einwilligung und ohne Betriebsvereinbarung eine derartige Überwachung nicht durchführen.
Psychischer Druck
Doch die Causa zog durch alle Instanzen. Und letztendlich kam auch der Oberste Gerichtshof zu dem Schluss: Das geht einfach nicht. Es handelt sich um eine technische Maßnahme zur dauernden Kontrolle. Und das wiederum berührt die Menschenwürde. Es würde ja auch die Privatsphäre kontrolliert - und die geht den Arbeitgeber gar nichts an. Die Überwachung hätte den Mitarbeiter massiv unter psychischen Druck gesetzt.
Dem Mitarbeiter steht auch Schadenersatz zu. Unterm Strich wurden dem Mann 2.400 Euro zugesprochen. Er arbeitet übrigens nicht mehr dort.