Fehlgeburten ausgelöst: Teilbedingte Haft
Eine 26 Jahre alte Klagenfurterin ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen zweier Schwangerschaftsabbrüche gegen den Willen der werdenden Mütter sowie schwerer Körperverletzung zu 18 Monaten Haft - 14 davon bedingt - verurteilt worden.
Laut Anklage hatte Bettina M. ihrer Schwägerin und ihrer besten Freundin ein Fehlgeburten auslösendes Medikament ins Getränk gemischt. Beide Frauen verloren daraufhin ihre ungeborenen Kinder.
Kürettage unter Narkose
Die Angeklagte zeigte sich zwar voll geständig, was den Abbruch der Schwangerschaften betrifft. Verteidiger Thomas Di Vora stieß sich jedoch an der Verurteilung wegen absichtlich schwerer Körperverletzung. Staatsanwältin Michaela Höller hatte die Körperverletzung angeklagt, da in der Folge der Fehlgeburt eine Kürettage unter Narkose notwendig geworden war. Di Vora vertrat jedoch die Meinung, dass dieser Eingriff eine typische Folge einer Abtreibung sei und daher nicht gesondert als absichtliche schwere Körperverletzung zu werten sei. Mit dieser Frage wird sich nun die nächste Instanz befassen müssen.
Bettina M., die mittlerweile Mutter einer dreieinhalb Jahre alten Tochter ist, hatte im Jahr 2010 zwei Fehlgeburten erlitten. Als ihre beste Freundin sowie ihre Schwägerin schwanger wurden, verabreichte sie ihnen im Jänner beziehungsweise März 2011 ein Medikament, das einen Gebärmutterkrampf und die Abstoßung des Fötus zur Folge hatte. Die Tabletten hatte sie nach ihren Fehlgeburten verschrieben bekommen. Bettina M., habe den Gedanken nicht ertragen können, dass es zwei Kinder geben werde, mit denen ihres hätte aufwachsen können. Das hätte sie stets an ihren Verlust erinnert, sagte die Angeklagte beim ersten Prozesstermin im Juli 2013. Die beiden Opfer bekommen von ihr Schmerzensgeld, von den insgesamt 16.500 Euro wurde ein Teil bereits bezahlt.
"Beispiellose Heimtücke"
Staatsanwältin Höller sprach von einer "besonders schweren Schuld" der jungen Frau. "Sie hat zwei werdenden Müttern ihre ungeborenen Kinder genommen", sagte die Anklagevertreterin und verlangte eine harte Strafe. Richterin Sanin folgte dem Antrag der Staatsanwältin. "Die Frau hat auf beispiellose und heimtückische Weise den Ungeborenen das Leben genommen", erklärte Sanin in ihrer Urteilsbegründung.
Die Verteidigung meldete gegen das Urteil Berufung und Nichtigkeit an, es ist somit nicht rechtskräftig.