Ex-Abgeordneter Öllinger bekam in Hitlergruß-Affäre doch noch Recht
Von Stefan Jedlicka
Der ehemalige Grün-Abgeordnete Karl Öllinger hat in der so genannten Hitlergruß-Affäre doch noch Recht bekommen. Wie seine Rechtsvertreterin Maria Windhager mitteilte, hat das Wiener Oberlandesgericht am Mittwoch die medienrechtlichen Entschädigungsanträge eines Burschenschafters abgewiesen, der gegen Öllinger und die nunmehrige Justizministerin Alma Zadic (Grüne) gerichtlich vorgegangen war.
Klage wegen übler Nachrede
Öllinger und Zadic hatten im Jänner 2019 via Facebook bzw. Twitter Fotos verbreitet und kommentiert, die den Burschenschafter - er ist mittlerweile Mitglied der „Gothia“-Verbindung - mit ausgestrecktem rechtem Arm am Fenster zeigten, als in Wien Demonstranten gegen die damalige türkis-blaue Regierung an ihm vorbeizogen. Öllinger und Zadic kommentierten die Geste mit „Zum Kotzen“ (Öllinger) bzw. „Keine Toleranz für Neonazis, Faschisten und Rassisten“ (Zadic). Der Burschenschafter behauptete dagegen, er habe unter den Demonstranten Schulfreunde erkannt und diesen zugewunken. Weil er sich aus seiner Sicht fälschlicherweise dem Verdacht der nationalsozialistischen Wiederbetätigung ausgesetzt sah, klagte er Öllinger und Zadic wegen übler Nachrede.
In erster Instanz verurteilt
In erster Instanz bekam der Burschenschafter Recht, Öllinger wurde vom Wiener Landesgericht für Strafsachen nach § 6 Mediengesetz zu einer Entschädigung von 1.500 Euro verurteilt, Zadic wurden in einem separaten Verfahren 700 Euro auferlegt. Während Zadic nach ihrer Bestellung zur Justizministerin ihre Berufung gegen das Urteil zurückzog, ließ Öllinger nicht locker und bekämpfte das Urteil.
Zunächst sah auch ein Berufungssenat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) in der Geste ein ganz normales Winken und nichts Anrüchiges. Öllingers Anwältin brachte daraufhin einen Erneuerungsantrag beim Obersten Gerichtshof ein, tatsächlich stellte der Oberste Gerichtshof in weiterer Folge eine Gesetzesverletzung fest. Das gegen Öllinger gerichtete Urteil wurde aufgehoben.
Öllinger erhält Zahlungen zurück
„Nun hat ein weiterer OLG-Senat der Berufung Folge gegeben und die medienrechtlichen Anträge des Klägers abgewiesen“, teilte Windhager am Mittwoch mit. Vom Bedeutungsinhalt her sei schon vom Erstgericht richtig festgestellt worden, dass jedenfalls zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Verdacht bestand, dass ein Hitlergruß gezeigt wurde. Für diese Verdachtslage sei laut OLG der Wahrheitsbeweis geglückt, weil es sich auch nach Ansicht des Senats um ein provokantes Winken in einer besonderen Art und Weise gehandelt habe, so Windhager.
„Aufgrund der Abweisung der Anträge besteht nun auch eine Kostenersatzpflicht“, ergänzte die Anwältin. Das bedeute, dass die von Öllinger bereits geleisteten Zahlungen rückabgewickelt werden müssen.