Eine Beschwerde-Agentur für alle Passagiere
Von Michael Berger
Österreichs Bahn-, Flugzeug- und Schiffspassagiere bekommen eine eigene Agentur, die ihre Rechte vertreten wird. Ein diesbezügliches Bundesgesetz liegt dem Nationalrat zur Begutachtung vor. Die überalterten Eisenbahn-, Kraftfahrlinien, Luft- und Schifffahrtsgesetze aus dem Jahr 1957 mussten dafür geändert werden. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte wird bei der Schienen-Control GmbH situiert.
Die zukünftige Beschwerdestelle hat das Ziel, bei Streitfragen zwischen Transport-Unternehmen und Passagieren eine außergerichtliche Schlichtung und Entschädigung in die Wege zu leiten. Neu ist das grenzüberschreitende Wirkungsfeld. Langen bei der Agentur Beschwerden heimischer Passagiere aus anderen EU-Ländern ein, müssen die Verantwortlichen mit den zuständigen Stellen der betroffenen EU-Staaten zusammenarbeiten. Damit setzt Österreich EU-Recht um.
Beschwerden gehen zurück
Im Vorjahr wurden 24.257 Euro an Entschädigungen oder Strafnachlässen ausbezahlt. 22 Prozent bezogen sich dabei auf Verspätungen, 15 Prozent auf Strafhöhen sowie Inkasso-Forderungen, gefolgt von Beschwerden bei Kundenkontakten (13 %). Trotzdem gilt es laut Arbeiterkammer (AK) noch Defizite zu beheben. AK-Bahnexpertin Doris Unfried: "Wir sehen Handlungsbedarf bei kundenfreundlicher Preisinformation und Preisrückerstattung."
- So wird die Online-Buchung kritisiert. Denn erst wenn der Fahrgast den "Ticket-kaufen-Button" anklickt, erfährt er den Preis. Das setzt den Kunden unter Preisdruck, so die AK.
- Wer Tickets mit Bankeinzug bezahlt hat bei Reise-Stornierung kein Recht auf Fahrpreisrückerstattung (im Gegensatz zu Barzahler).
- Die Vorteilscard kann online, ohne Foto bestellt werden. Passagiere, die jedoch keinen Personalausweis, Führerschein oder Reisepass mitführen gelten als Schwarzfahrer und werden bei Kontrollen mit 100 Euro zur Kasse gebeten.