Eine Beschwerde-Agentur für alle Passagiere

Eine Beschwerde-Agentur für alle Passagiere
Auf der Schiene, in der Luft und zu Wasser arbeiten ab 2015 Profis für die Rechte der Passagiere.

Österreichs Bahn-, Flugzeug- und Schiffspassagiere bekommen eine eigene Agentur, die ihre Rechte vertreten wird. Ein diesbezügliches Bundesgesetz liegt dem Nationalrat zur Begutachtung vor. Die überalterten Eisenbahn-, Kraftfahrlinien, Luft- und Schifffahrtsgesetze aus dem Jahr 1957 mussten dafür geändert werden. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte wird bei der Schienen-Control GmbH situiert.

Die zukünftige Beschwerdestelle hat das Ziel, bei Streitfragen zwischen Transport-Unternehmen und Passagieren eine außergerichtliche Schlichtung und Entschädigung in die Wege zu leiten. Neu ist das grenzüberschreitende Wirkungsfeld. Langen bei der Agentur Beschwerden heimischer Passagiere aus anderen EU-Ländern ein, müssen die Verantwortlichen mit den zuständigen Stellen der betroffenen EU-Staaten zusammenarbeiten. Damit setzt Österreich EU-Recht um.

Beschwerden gehen zurück

Eine Beschwerde-Agentur für alle Passagiere
Gestern, Mittwoch, wurde auch das Ergebnis der Passagier-Beschwerden bekannt. Laut Schienen-Control-Geschäftsführerin Maria-Therersia Röhsler gingen 2013 insgesamt 772 Beschwerden bei der Schlichtungsstelle ein (um 21,7 Prozent weniger als ein Jahr davor): "94 Prozent betrafen dabei die ÖBB. Bei drei Prozent waren andere heimische Bahnen beteiligt." In 98 Prozent der Fälle konnte zwischen den Parteien positiv vermittelt werden.

Im Vorjahr wurden 24.257 Euro an Entschädigungen oder Strafnachlässen ausbezahlt. 22 Prozent bezogen sich dabei auf Verspätungen, 15 Prozent auf Strafhöhen sowie Inkasso-Forderungen, gefolgt von Beschwerden bei Kundenkontakten (13 %). Trotzdem gilt es laut Arbeiterkammer (AK) noch Defizite zu beheben. AK-Bahnexpertin Doris Unfried: "Wir sehen Handlungsbedarf bei kundenfreundlicher Preisinformation und Preisrückerstattung."

  1. So wird die Online-Buchung kritisiert. Denn erst wenn der Fahrgast den "Ticket-kaufen-Button" anklickt, erfährt er den Preis. Das setzt den Kunden unter Preisdruck, so die AK.
  2. Wer Tickets mit Bankeinzug bezahlt hat bei Reise-Stornierung kein Recht auf Fahrpreisrückerstattung (im Gegensatz zu Barzahler).
  3. Die Vorteilscard kann online, ohne Foto bestellt werden. Passagiere, die jedoch keinen Personalausweis, Führerschein oder Reisepass mitführen gelten als Schwarzfahrer und werden bei Kontrollen mit 100 Euro zur Kasse gebeten.

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