Der angebliche Foltergeneral als Zeuge im BVT-Prozess
Er wurde mit Spannung erwartet, bis zuletzt war aber unklar, ob er auch kommen würde: „Zeuge Khaled H. bitte eintreten“, sagte die Richterin ins Mikrofon und aus einer Seitentür huschte ein grau melierter Herr um die 60 in gebückter Haltung zum Zeugenstuhl in den großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts. Hier wurde am Mittwoch der Amtsmissbrauchsprozess gegen Spitzenbeamte des früheren Verfassungsschutzes (BVT) fortgesetzt.
Sie sollen dem mutmaßlichen syrischen Foltergeneral Khaled H. im Auftrag des israelischen Geheimdienstes Mossad in Österreich Unterschlupf und Asyl verschafft haben. Der Syrer räumte vor Gericht ein, dass er keinen Asylstatus mehr habe. Dann wollte er eigentlich nichts mehr sagen – schon gar nicht vor der Öffentlichkeit.
Dürftige Aussage
„Ich habe bereits bei der Staatsanwältin ausgesagt, ich bitte das zu respektieren, ich habe Angst um meine Leben und das Leben meiner Familie“, sagt der frühere syrische Geheimdienstoffizier. Falls seine Aussage bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verlesen wird, fuhr er fort, beantragte er den Ausschluss der Öffentlichkeit. Was auch geschah. Die Aussage vor der WKStA, die dem KURIER vorliegt, ist überaus dürftig.
Der wichtigste Zeuge an diesem Prozesstag war Wolfgang Z., der frühere Vizedirektor und „starke Mann“ des BVT. Er soll die ursprüngliche Vereinbarung zur Operation „White Milk“, so der Deckname, mit den Israelis abgeschlossen haben. Er ließ an der Schlüsselfigur kein gutes Haar. „Die Quelle, dass ich die Kooperationsvereinbarung gemacht habe, ist der frühere Abteilungsleiter Martin W. Der ist der Einzige, der das behauptet“, sagte Z. vor Gericht.
Die Richterin fragte Wolfgang Z., ob er wisse, warum Martin W. das behaupte.
„Ich glaube, dass er ziemlich überfordert war. Er ist ein bisschen zu schnell die Karriereleiter hinaufgeklettert“, sagte der Ex-BVT-Vizechef. „Vielleicht verliert man dabei die Demut und den Respekt vor seiner Verantwortung.“ Er würde zwar nie sagen, dass W. lüge, setzte der Ex-Verfassungsschützer fort, doch sollte man W.s Aussagen genau überprüfen. Zur Vereinbarung mit dem Mossad sei auch ein dubioser Aktenvermerk angelegt worden, der keine Unterschrift trägt und laut Wolfgang Z. nie in die Direktion des BVT gelangt sei.
Körperverletzung?
Wolfgang Z. sagte auch, dass weder ihm noch dem damaligen BVT-Chef Peter Gridling über die Mossad-Kooperation berichtet wurde. Er habe erst viel später, als er schon nicht mehr im BVT tätig war, aus den Medien davon erfahren.
Martin W. ist eigentlich der Erstangeklagte in diesem Verfahren. Er soll sich in Dubai aufhalten. Da er angeblich erkrankt ist, wurde sein Verfahren ausgeschieden. Gegen den syrischen Ex-General sind Ermittlungen wegen Verdachts der Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft Wien anhängig.
Beweisantrag
Indes stellte Klaus Ainedter, der Verteidiger des angeklagten BVT-Chefinspektors Oliver L., einen Beweisantrag, der es in sich hatte. Ainedter beantragte nämlich, dass die anklagende Oberstaatsanwältin Ursula Schmudermayer als Zeugin einvernommen werde. Denn sie soll ein Naheverhältnis zu einem Zeugen haben, dessen NGO CIJA verantwortlich für die Anschuldigungen gegen den Syrer bzw. die BVT-Mitarbeiter ist. Das gehe laut Ainedter aus dem vertraulichen Umgangston im Emailverkehr zwischen der Oberstaatsanwältin und dem Chef der NGO CIJA.
So soll sie nicht nur dem Chef der NGO "ohne tauglich Rechtsgrundlage das Protokoll seiner Zeugeneinvernahme übermittelt" haben, sondern auch dessen Angaben "unkristisch zum Nachteil der Angeklagten ihrer Anklageschrift zugrunde gelegt haben".