Chronik/Österreich

Coronavirus: Rechtliche Absicherung bei angehenden Ärzten fehlt

Während sich die Nachrichten häufen, dass immer mehr medizinisches Personal und Ärzte mit dem Coronavirus infiziert sind, oder dass sie vorsorglich unter Quarantäne gestellt werden müssen, wird in diesem Bereich ein weiteres Problem sichtbar: Die rechtliche Absicherung der Medizinstudierenden im Klinisch-Praktischen-Jahr (KPJ) an Österreichs Spitälern sorgt für Aufregung und Unklarheit. 

"Während des KPJ ist man nicht angestellt, man hat nicht dieselben Rechte wie ein angestellter Arzt und fällt nicht unter das Epidemiegesetz. Das bedeutet, dass wir nicht einmal ein Anrecht auf Schutzbekleidung hätten. Und was passiert, wenn wir krank werden? Wir haben keinen Krankenstandsanspruch", erzählt eine der rund 660 betroffenen Studierenden der MedUni Wien, Romana Hofmann

Unklarheiten

Am Montag haben bzw. hätten sie in neue Abteilungen bzw. in vielen Fällen andere Krankenhäuser gewechselt und mit dem dritten und letzten Teil ihres Praktikumsjahrs begonnen. 

Aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation hat dieser Wechsel bei vielen nicht stattgefunden und sie befinden sich zu Hause. Einerseits hätten einige Abteilungen der Lehrkrankenhäuser kurzfristig gesagt, dass man derzeit keine Studierenden aufnehmen könnte. Andererseits hat die MedUni den Studierenden in der Vorwoche freigestellt, ob sie ihre neue Stelle am Montag oder erst nach dem 3. April, (der Unibetrieb wurde vorerst bis zu diesem Datum auf e-learning umgestellt, Anm.) antreten wollten und versicherte, dass ihnen daraus kein Nachteil entstehen würde. 

 

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Das sahen jedoch einige Träger der Krankenanstalten anders: "Einige wurden einfach nicht angemeldet, sie sind nun nicht sozialversichert und fallen um die Aufwandsentschädigung in der Höhe von 650 Euro im Monat um", erklärt Berfin Sakar, ÖH-Vorsitzende der Studienvertretung Humanmedizin. 

Vonseiten der MedUni versichert Vizerektorin Anita Rieder: "Wir versuchen, hier Lösungen zu finden. Die Lehrkrankenhäuser befinden sich auch in einer Ausnahmesituation, und wenn einzelne Abteilungen nun sagen, sie können im Moment niemanden aufnehmen, dann werden wir auch in diesem Fall eine Lösung für die Studierenden finden." Die arbeitsrechtliche Absicherung der KPJ-Studierenden liege aber nicht in ihrem Entscheidungsbereich.

"Möchten mithelfen"

Gerade diese arbeitsrechtliche Situation verunsichert viele der Studierenden. Sie sind während ihres Klinisch-Praktischen-Jahres nicht bei den Trägern der Krankenanstalten, in denen sie arbeiten angestellt, sie erhalten eine Aufwandsentschädigung, es gibt keine Pflegefreistellung, keinen Krankenstand oder Garantie für Weiterbeschäftigung, müssten sie sich in Quarantäne begeben. „Sie möchten mithelfen, in knapp vier Monaten sind sie fertig ausgebildete Ärztinnen und Ärzte - aber derzeit hängen sie in der Luft“, betont Sakar. Bevor man auf pensionierte Mediziner zurückgreife, würde es Sinn haben, diese Ressource „mit entsprechender Absicherung“ zu nutzen.  

Auf KURIER-Nachfrage heißt es dazu aus dem Bildungsministerium: „Eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung und Fortzahlung im Quarantänefall bzw. Kinderbetreuung  und notwendige Schutzausrüstung sollte grundsätzlich analog zum Gesundheitspersonal gewährleistet sein.“ Ein Mitwirken der KPJ-Studierenden bei der Bekämpfung des Coronavirus sei denkbar, in diesem Fall könnten aber entsprechende Regelungen im Epidemiegesetz geschaffen werden.