Coronavirus: Maskenpflicht und Plexiglas im Gericht
Zwei Meter Mindestabstand zwischen den Beteiligten, Maskenpflicht und Plexiglasscheiben in Verhandlungssälen: Auch die Justiz passt sich den geänderten Regeln in Corona-Zeiten an.
Im Grazer Straflandesgericht können somit ab kommender Woche wieder vermehrt Prozesse stattfinden. Seit vier Wochen wurde ad acta gelegt, was nicht zwingend nötig war.
Laut Gerichtssprecherin Barbara Schwarz wird es ab kommenden Montag in fünf von neun Sälen wieder Betrieb geben, 22 Richer sind insgesamt im Dienst. Sie müssen freilich einen massiven Rückstau abarbeiten: 450 Hauptverhandlungen sind in den nächsten Monaten durchzuführen - und das wohl längere Zeit unter verschärften Bedingungen.
Notbetrieb bis Ende Mai
So müssen Besucher Mund und Nase bedecken, Anwälte und Ankläger müssen zumindest zwei Meter auseinander sitzen. Diese Abstandsregel gilt freilich auch für Zeugen und Zuschauer. In Räumen, die dafür zu klein sind, wurden Trennwände aus Plexiglas bestellt.
Wie die Maskenpflicht während einer laufenden Verhandlung gehandhabt wird, obliegt dem jeweiligen vorsitzenden Richter. Er kann sie anordnen, aber auch bei genügendem Abstand darauf verzichten. Auf den Gängen ist sie jedenfalls einzuhalten - auch von den Richtern und Staatsanwälten.
Apropos Angeklagte: Jene, die sich derzeit in U-Haft befinden, werden wie bisher per Videokonferenz zugeschaltet. Bis Ende Mai gilt jedoch weiterhin Notbetrieb im Straflandesgericht: Es werden "nur dringende und für den Notbetrieb passende Hauptverhandlungen" durchgeführt, hieß es am Mittwoch.