Quarantäne-Bestimmungen für K1-Personen werden gelockert
Nach den Schülerinnen und Schülern wird nun auch für die restlichen künftigen K1-Kontaktpersonen die Corona-Quarantäne entschärft. Wie das Gesundheitsministerium in einer Aussendung informierte, wird demnach ab dem 27. September die behördliche Absonderung von 14 Tagen auf zehn Tage verkürzt. Zudem ist ein "Freitesten" mittels PCR-Test für K1-Kontaktpersonen dann bereits ab dem fünften Tag der Quarantäne möglich.
Die bisherige Vorgehensweise sah ein solches Freitesten frühestens ab dem zehnten Tag der Absonderung vor. "Ich habe diese Erleichterung bei der Absonderung von K1-Kontaktpersonen veranlasst, weil ich sie in Anbetracht der Dauer dieser Pandemie für einen wichtigen Schritt für unser gesellschaftliches Zusammenleben erachte. Da wir jeden gesellschaftlichen Aspekt mit geeigneten Maßnahmen wie Zutrittskontrollen und Maskenpflicht gut schützen, erlauben uns die sicheren Rahmenbedingungen aktuell diese sinnvolle Anpassung", meinte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).
Anpassungen auch bei K2-Regelungen
Auch die etwaigen Verkehrsbeschränkungen von K2-Kontaktpersonen werden angepasst: Diese können künftig bereits am fünften Tag wieder aufgehoben werden, bisher war dies erst ab dem zehnten Tag möglich.
Bei den Vorgaben des Ministeriums für die behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2-Kontaktpersonen handelt es sich um allgemeine Vorgaben für Gesundheitsbehörden. Die individuelle Entscheidung über die Absonderung liegt aber nach wie vor bei den lokalen Gesundheitsbehörden an Ort und Stelle.