Ausreisetestpflicht für Tiroler Gemeinde Elbigenalp
Für die Gemeinde Elbigenalp im Tiroler Außerfern (Bezirk Reutte) gilt ab Montag bis vorerst inklusive Freitag eine Ausreisetestpflicht. Bei Verlassen des Gemeindegebietes muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorgewiesen werden, teilte das Land am Sonntag mit. Als Grund wurden eine "dynamische Infektionsentwicklung" bzw. aktuell hohe Corona-Infektionszahlen angegeben.
Mit Stand Sonntagmittag waren in der von rund 900 Menschen bewohnten Gemeinde 17 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Gemeinsam mit der Bezirkshauptmannschaft Reutte habe man entschieden, "frühzeitig diese Maßnahme zu setzen, um weitere Ansteckungen zu verhindern und einer weiteren Verbreitung des Coronavirus im Bezirk Reutte bestmöglich vorzubeugen", erklärte Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes. Der erforderliche Coronatest könne überall gemacht werden - der Testort sei nicht an die Gemeinde geknüpft.
Die Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gemeindegebiet aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen - unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Eine Durchreise durch die Gemeinde ohne Zwischenstopp ist laut Land auch ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie Schüler zum Zweck der Teilnahme am Unterricht gilt die Ausreisetestpflicht ebenfalls nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen.
Auch anderswo gilt derzeit in Tirol bekanntermaßen eine Ausreisetestpflicht bzw. Ausreisetestkontrollen. Und zwar in dem von der Südafrika-Mutante betroffenen Bezirk Schwaz, in Arzl im Pitztal, in den Osttiroler Gemeinden Matrei und Virgen sowie in Roppen und Haiming im Bezirk Imst.
Seit Sonntag gilt auch in der Kärntner Gemeinde Zlan im Bezirk Villach-Land eine Ausreise-Testpflicht. Mehr dazu lesen Sie hier: