Chronik/Österreich

BVT-Krimi: Warum Flick, Glock und der Agent Mauss die Ermittler beschäftigen

Im Ermittlungsverfahren rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) kommen Vorgänge ans Tageslicht, die sich zum Teil um schillernde Persönlichkeiten ranken. Eine davon ist der deutsche Privatagent Werner Mauss.

Der Deutsche jagte angeblich diverse Terroristen und war mehrfach Hauptdarsteller bei erfolgreichen Geiselbefreiungen. Auch in Österreich hinterließ Mauss (mit Aliasnamen) seine Spuren: Nach dem Diebstahl des Sarges des Milliardärs Friedrich Karl Flick oder rund um den Scheidungsfall im Hause des Waffenproduzenten Gaston Glock. Mit dem Wiener Anwalt Gabriel Lansky, dessen Anzeige die Razzia im BVT mitauslöste, soll Mauss zusammengearbeitet haben.

Der Sarg von Flick war 2008 aus seinem Mausoleum in Velden entwendet worden, 2009 tauchte der Sarg wieder auf (siehe Zusatzbericht). Die Hintergründe werden erstmals erhellt.

Tarnidentität

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Mauss war vorstellig geworden, weil er eine Deckidentität in der Causa Flicksarg haben wollte, die ihm aber nicht ausgestellt wurde“, gab Herbert Anderl, der frühere Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit im Innenministerium, im September bei seiner Einvernahme zur Causa Verfassungsschutz zu Protokoll. „Mauss ist immer wieder mit Anliegen an das BMI und nachgeordnete Dienststellen herangetreten und wollte uns einspannen.“

Anderl schildert, wie der damalige Kabinettschef Michael K. ihm den Privatagenten andiente. „Mit K. habe ich vereinbart, dass ich mich um Mauss annehmen werde, zumal es um operative Dinge ging“, sagt Anderl. Laut dem einst hochrangigen Polizisten soll Mauss im Zuge der Entführung des Flick-Sarges angeblich von dessen Witwe engagiert worden sein. „Mauss kam zu mir und erzählte von seinen Tätigkeiten in Ungarn, die er mit dem dortigen Nachrichtendienst abwickelte. Er hat mir nach dem Auftauchen des Sargs erzählt, dass er selbst mit dem Sarg von Ungarn nach Österreich gefahren ist“, behauptet der frühere Generaldirektor.

 

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Ende April 2012 sei Mauss dann zu ihm gekommen und habe um Personenschutz für den Waffenhersteller Gaston Glock und dessen zweite Frau gebeten, berichtete Anderl.

Wenige Wochen zuvor war Mauss angeblich bereits Gast im BVT gewesen. „In dieser Causa wurde zuerst durch Mauss und dann durch einen Brief der Anwaltskanzlei Lansky auf die Ausweisung des israelischen Staatsbürgers P. gedrängt“, erzählt Anderl. „Er stellte es so dar, dass P. ein Gefährder für Frau Glock sei. Konkrete Sachverhalte äußerte er trotz Nachfrage nicht.“ Nachsatz: „Soweit ich weiß, ist P. nichts passiert, er wurde nicht ausgewiesen.“

Israel

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Der israelische Detektiv P. mit Wohnsitz in Wien arbeitete angeblich im Scheidungsfall Glock auf der Gegenseite von Gaston Glock beziehungsweise dessen Stiftungen. Ob er vom konzertierten Vorgehen von Anwalt Lansky und Mauss wusste, wollten die BVT-Ermittler von Anderl wissen.

„Nein, aber ich habe mir gedacht, dass die beiden abgesprochen sind“, sagt Anderl. Die Ermittler sollen erfahren haben, dass Lansky „über Vermittlung von Mauss von einer Glock Stiftung ein saftiges Honorar erhalten habe.

Doch Anderl traute dem deutschen Privatagenten eigentlich nicht über den Weg. „Ich habe bei allen Gesprächen immer einen Mitarbeiter beigezogen“, sagte der Ex-Generaldirektor. Zuletzt sei das der Nachrichtendienstchef des BVT gewesen. Der soll später von der Anderl die Betreuung von Mauss übernommen haben.

Wie der KURIER berichtete, stellte der frühere Kabinettschef K. im Mai 2016 ein fragwürdiges Empfehlungsschreiben für eine Luxemburger Bank aus. Mauss alias Möllner benötigte damals monatlich 250.000 Euro Bargeld von seinem Konto für seine „Operationen“ – der Bank war das viele Bargeld verdächtig vorgekommen.

Deshalb war eine Verdachtsmeldung in Sachen Geldwäsche von Luxemburger Behörden im Wiener Bundeskriminalamt und im BVT aufgeschlagen. Im Mittelpunkt: das Schreiben K.s mit dem Briefkopf des Innenministeriums. Dass Mauss damals in Deutschland mit einem Steuerstrafverfahren konfrontiert war, ist an K. angeblich vorbeigegangen. Hätte ich von dem Steuerverfahren gewusst, hätte ich das Schreiben nicht ausgestellt“, sagt K. später bei seiner Einvernahme aus.

Mauss sieht es anders

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Indes lässt Mauss über seinen Anwalt ausrichten, dass er im Fall des israelischen Detektivs P. „nie einen Auftrag gegeben hat“. Gemeint ist wohl die erhoffte Ausweisung des Israelis. Der Anwalt von Mauss hat den KURIER ersucht, die in den Akten angeführten Decknamen von Mauss nicht zu nennen. „Jeder Hinweis auf Tarnidentitäten führt zu einer Bedrohung des Lebens meines Mandanten und seiner Familie“, behauptet der Anwalt. Im BVT-Akt zu Mauss gibt es weitere Ungereimtheiten, die aber noch geklärt werden müssen.