Blick in Nachbars Garten mit der Spielzeug-Drohne
Surrend wie ein Bienenschwarm fliegt am 3. Mai ein unbekanntes Flugobjekt durch den Wiener Volksgarten in Richtung Bundeskanzleramt. Ein Passant erwischt den Piloten in flagranti mit der Fernbedienung in der Hand und holt die Polizei, doch der Unbekannte verschwindet. Es bleibt bei der unheimlichen Begegnung – Anzeige wurde laut Polizei nicht erstattet. Der Fall landet mit dem Titel "Phantom-Drohne" in den Schlagzeilen.
Die Sektion ist mit 13.500 Mitgliedern die größte im Flugsport. Ihnen gehe es um Geschicklichkeit und die technische Spielerei, erklärt Dittmayer. Auf der jüngsten Evolutionsstufe stehe eine Drohne, die selbstständig mit GPS navigiert und gestochen scharfe Bilder in Echtzeit auf das iPad des Piloten liefert. Wolfgang Lemmerhofer hat sich so eine Drohne für 4000 Euro gekauft.
Wobei der Begriff "Drohne" unpassend sei, betont der Hightech-Liebhaber: "Damit assoziiert man etwas Militärisches, etwas Böses." Korrekt heiße es "Multicopter".
Drohne liefert HD-Bild
Die Befürchtung, dass die Multicopter nicht aus sportlichem Vergnügen, sondern von Hobby-Spionen gekauft werden, bestätigt Walter Hasenzagel, Geschäftsführer der Hobby Factory in Wien-Floridsdorf. Bei ihm gingen die Geräte – oftmals "Made in China" – weg wie die warmen Semmeln: "Bei 90 Prozent der Kunden merkt man sofort: Der will den Blick in Nachbars Garten."
Flugverbot
Die Nutzung der sogenannten uLFZ (unbemannte Luftfahrzeuge) ist seit 1. Jänner 2014 durch eine Gesetzesnovelle geregelt. Ein Multicopter mit bis zu 250 Gramm und einer Flughöhe von 30 Metern gilt als "Spielzeug", alles darüber ist genehmigungspflichtig. Dabei kommt es auf die Größe und das Einsatzgebiet an. Ausgenommen ist der Modellflug. Hier braucht man erst ab einem Gewicht von 25 Kilo eine Genehmigung, erklärt Sektionsobmann Dittmayer.
Bei der Flugsicherheitsbehörde Austro Control wurden seit der Novelle etwa 450 Anträge gestellt, knapp zwei Drittel wurden genehmigt – meist für gewerbliche Einsätze wie Sport- oder Musikveranstaltungen.
Private Flüge sind prinzipiell nur in unbebautem Gebiet erlaubt. Im Wiener Stadtgebiet herrscht Flugverbot. Ein Verstoß ist allerdings schwierig zu ahnden, weiß Matthias Schmidl von der Datenschutzbehörde. "Wer sich von einer Drohne in seiner Privatsphäre verletzt fühlt, kann Anzeige erstatten. Die Frage ist nur: gegen wen? Wenn das Fluggerät nicht registriert und der Pilot nicht greifbar ist, können wir nichts tun."