Chronik/Österreich

Nach 13 Festnahmeversuchen: Verhafteter Bräutigam wurde in die Türkei abgeschoben

Seit Samstag saß der 25-jährige Hamza in Schubhaft. Bei seiner eigenen Hochzeit am Samstag in Vösendorf waren Beamte des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl aufgetaucht und hatten ihn verhaftet. 

Sein Anwalt Gregor Klammer legte sofort Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein. Eine Beschwerde in dem Fall wurde vom Bundesverwaltungsgericht bereits einmal im Juli des Vorjahres abgewiesen. Das BVwG muss nun innerhalb einer Woche darüber entscheiden. Doch noch ehe eine Entscheidung da ist, wurde Hamza in die Türkei abgeschoben, bestätigte sein Anwalt. Er soll mit einem Turkish-Airlines-Linienflug um 19:19 Uhr vom Flughafen in Wien-Schwechat abgehoben sein.

Auch von Behördenseite hieß es am Dienstagabend: "Die Schubhaft bleibt ebenso wie die Planung zur Außerlandesbringung des türkischen Staatsbürgers aufrecht."

Vom Standesamt in die Schubhaft

Sein Anwalt, der das Vorgehen für rechtswidrig hält, hatte das schon im Vorfeld befürchtet. "Dann würde er wohl direkt vom Flughafen in der Türkei in den Militärdienst eingezogen werden." 

Genau diesem Dienst wollte Hamza, ein Kurde, entgehen. Im März 2022 kam er nach Österreich, lernte die 40-jährige Deutsche Gundula kennen und lieben. Zehn Tage vor der Hochzeit bekam er einen negativen Asylbescheid. Und ausgerechnet während der Zeremonie am Standesamt in Vösendorf wurde er verhaftet - noch ehe die Trauung durchgeführt worden war.

Diese allerdings hätte bewirkt, dass Hamza in Österreich bleiben kann, sagt sein Anwalt. "Warum sind sie nicht vorher in die Wohnung gekommen? Sie wussten doch, wo wir gemeldet sind", versteht Partnerin Gundula die Welt nicht mehr.

Bereits 13 Festnahmeversuche in der Vergangenheit

Zu dem Fall äußerte sich am Dienstag in einer Aussendung auch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Dort stellte man die Situation etwas anders dar: Verwiesen wurde auf 13 vorangegangene Festnahmeversuche, die der Mann durch Untertauchen vereitelt habe.

Generell habe der 25-Jährige behördliche Anordnungen missachtet und sei seiner Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen, fasst das BFA in einer schriftlichen Stellungnahme zusammen. Das Asylverfahren sei rechtskräftig negativ abgeschlossen. „Dem BFA war der Eheschließungstermin des Genannten bekannt und daher wurde als einzige Möglichkeit die Vollziehung der Festnahme im Rahmen der Eheschließung im Jänner 2024 gewählt“, wurde betont.

Laut BFA droht in der Türkei keine Verfolgung

Der Einsatz am Standesamt hatte eine umfangreiche juristische Vorgeschichte. Der türkische Staatsbürger hatte im März 2022 einen Asylantrag in Österreich gestellt. Das BFA kam nach einem Ermittlungsverfahren zum Schluss, dass dem 25-Jährigen im Fall der Rückkehr in seine türkische Heimat „keine Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht“. Man erließ im März 2023 einen „einen vollinhaltlich negativen Bescheid“.

Eine dagegen eingebrachte Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) im Sommer des Vorjahres abgewiesen. Gegen das Erkenntnis des BVwG erhob der türkische Staatsbürger Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), der die Behandlung ablehnte und an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abtrat. Vom VwGH wurde die außerordentliche Revision im Dezember 2023 zurückgewiesen.

An Meldeadresse offenbar nicht anzutreffen

Die Frist zur freiwilligen Ausreise, der grundsätzlich der Vorzug gegeben werde, habe der 25-Jährige ungenutzt verstreichen lassen, betonte das BFA. Der Mann sei „trotz der Durchführbarkeit der asylrechtlichen Entscheidung bzw. auch nach rechtskräftig negativem Abschluss des Asylverfahrens im Bundesgebiet verblieben“. Zudem habe er „bereits dreizehn Festnahmeversuche durch Untertauchen vereitelt“ und sei an seiner behördlichen Meldeadresse nie angetroffen worden. Im Anschluss an die Festnahme am Samstag wurde die Schubhaft zum Zweck der Sicherung der Abschiebung angeordnet.

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Im Rahmen des Asylverfahrens habe der Betroffene „keinerlei Angaben zu seiner beabsichtigen Verehelichung oder einer bestehenden Partnerschaft“ gemacht. „Fest steht auch, dass unrechtmäßig aufhältigen Personen ihr unsicherer Aufenthalt in Österreich klar sein muss und auch, dass eine reine Eheschließung an dem unsicheren Aufenthaltsstatus mit all seinen Konsequenzen nichts ändert.“ Im Asylverfahren und auch nach dessen Abschluss werden Änderungen im Privat- und Familienleben in jedem Verfahrensschritt amtswegig berücksichtigt, wurde unterstrichen.

Verlobte hofft auf Familienzusammenführung

Gundula, die Verlobte des Mannes, wollte Hamza am Dienstag noch einmal in Schubhaft besuchen - doch das wurde ihr verwehrt. "Hier will man ein Exempel statuieren", ist sie überzeugt. "Die Politik braucht ein Bauernopfer. Aber man hat sich den Falschen ausgesucht. Hamza arbeitet, er ist integriert und nie straffällig geworden." Die Hoffnung, sagt sie, hat sie schon aufgegeben.

Nach der Abschiebung des 26-Jährigen ist eine Eheschließung in der Türkei samt anschließendem Antrag auf eine Familienzusammenführung in Österreich geplant, kündigte zudem Jurist Klammer an.