Beamten-Farce um Schüler
Von Christian Willim
Eigentlich ist die Sache klar: Wer mit einem Fünfer im Zeugnis in die nächste Klasse aufsteigen möchte, braucht den Sanktus der Klassenkonferenz – also der Lehrer. Sind die dagegen, weil sie die Leistungen eines Schülers nicht für ausreichend halten, kann der noch beim Landesschulrat berufen. Geschieht das nicht oder die Behörde sagt Nein, ist der Zug in die nächste Schulstufe abgefahren. Eigentlich.
An der Innsbrucker Handelsakademie ist die Sache in einem aktuellen Fall jedoch ganz anders verlaufen. Dort sitzt nun ein Fünfer-Schüler in der dritten Klasse, weil der Landesschulrat (LSR) das so entschieden hat. Und das obwohl sich die Klassenkonferenz dagegen entschieden und es keine Berufung gegeben hat. Der Tiroler SPÖ-Nationalrat Josef Auer hat dafür kein Verständnis. „Es kann doch keine Privilegierten geben, die auf eine Spezialbehandlung des Landesschulrats hoffen können.“
„Einmaliges Ereignis“
Auer stellte deswegen eine parlamentarische Anfrage an Unterrichtsministerin Claudia Schmied und wollte wissen, ob die Vorgangsweise des LSR gesetzeskonform ist. Die räumt in ihrer Beantwortung zwar ein, dass das so ist. Der Fall sei in der langjährigen Erfahrung der Rechtsabteilung des Ministeriums jedoch „ein einmaliges Ereignis.“
Die Causa ist mehr als kurios. Der Schüler wurde nämlich am Anfang des laufenden Schuljahrs auf Anordnung der Direktorin Karin Peter in die dritte Klasse versetzt. „Ich habe es als Ungleichbehandlung gesehen, dass er nicht aufsteigen durfte.“ Es hat nämlich noch einen weiteren Schüler gegeben, der ebenfalls mit einem Fünfer von der Klassenkonferenz nicht zum Aufstieg berechtigt wurde. Dessen Eltern haben jedoch beim LSR berufen und Recht bekommen – bei ähnlichem Notenbild.
Dass die Direktorin dem durchgefallen Schüler den Besuch der dritten Klasse ermöglicht hat, war laut Ministerium jedoch eine „rechtswidrige Erlaubnis zur Teilnahme am Unterricht der höheren Schulstufe.“ Und genau das hat erst wieder ein Eingreifen des LSR ermöglicht. Nachdem die Klassenkonferenz an ihrem Beschluss festhielt, überprüfte die Behörde die bis dahin erbrachten Leistungen des Jugendlichen in der dritten Klasse. „Der Schüler hatte in allen Fächern positive Beurteilungen. Eine Rückführung wäre nicht vertretbar gewesen“, erklärt LSR-Präsident Hans Lintner, bei dem zuvor der Vater des betroffenen Schülers interveniert hatte.
Schlechter Ausgang
Von einer Bevorzugung will Lintner nichts wissen. „Wenn es zu Unklarheiten kommt, müssen wir Klarheit schaffen.“ Für den Schüler sei der Vorfall jedoch denkbar schlecht verlaufen. Nach den ganzen Streitigkeiten seien seine Leistungen abgefallen. „Angenehmer wäre gewesen, er hätte sofort berufen. Dann wäre er nämlich direkt weitergekommen.“