Auf dem Schulhof gilt nun auch für Lehrer: „Rauchen verboten“
Von Bernhard Ichner
Seit Kurzem gilt an den Schulen eine Neuregelung des Rauchverbots: Dieses wird auf die gesamte Schulliegenschaft ausgedehnt, per Hausordnung mögliche Ausnahmen wurden aufgehoben. So darf etwa auf dem Schulhof nicht mehr geraucht werden – weder von Schülern noch von Lehrern. Zustimmung kommt von der Lehrergewerkschaft.
Zuvor war die rechtliche Regelung an den Schulen etwas verworren: Ein absolutes Rauchverbot galt nur für das Schulgebäude selbst. Auf Freiflächen innerhalb der Schule, wie etwa Pausenhöfen, war das Rauchen für Schüler verboten, konnte aber an höheren Schulen in der Hausordnung wieder erlaubt werden.
„Vorbildwirkung“
Die Schulbehörden wurden deshalb vom Bildungsministerium angewiesen, die Aufhebung solcher Erlaubnisregelungen in den Hausordnungen zu betreiben.
Lehrer durften auf Freiflächen zwar grundsätzlich rauchen, ihnen konnte dies per Hausordnung aber umgekehrt untersagt werden.
Mit der Neuregelung fallen diese möglichen Ausnahmen weg. Etwaige von den Schulbehörden trotz Weisung nicht aufgehobene Raucherlaubnisse für Schüler auf Freiflächen fallen automatisch weg, ebenso die Raucherlaubnis für Lehrer oder etwaige Besucher der Schule (z.B. Eltern).
Letzter Rückzugsort für Raucher sind damit „rein privat genützte Bereiche“, wie etwa die Dienstwohnung des Schulwarts, heißt es in einem Rundschreiben des Bildungsministeriums. Das Verbot sei außerdem durch den Hinweis „Rauchen verboten“ oder eindeutige Symbole kenntlich zu machen.
Lehrergewerkschafter Paul Kimberger begrüßt die Initiative „im Sinne der Vorbildwirkung“ zwar. Er kritisiert allerdings die „für diese Bundesregierung typische“ Kurzfristigkeit der Neuregelung. Für die Schulen wären längere Vorbereitungszeiten besser, meint er. Wie zum Beispiel auch bei den Deutschförderklassen.