Asylstatistik veröffentlicht: Antragsstellungen im 1. Quartal verdoppelt
Von Petra Stacher
Das Innenministerium hat am Samstag die vorläufige Asylstatistik für Jänner, Februar und März veröffentlicht. Die Zahlen zeigen einen klaren Aufwärtstrend, denn im Vergleich zum Vorjahreszeitraum haben sich die Antragszahlen verdoppelt. Und das, obwohl die kriegsvertriebenen Ukrainerinnen und Ukrainer aus dieser Statistik prinzipiell ausgenommen sind.
Während sie unter die EU-Richtlinie "Temporärer Schutz" fallen und sich damit ein Jahr legal in Österreich aufhalten dürfen, müssen Asylwerber eine individuelle Verfolgung - etwa wegen der Religion oder einer politischen Überzeugung - in ihrem Heimatland den Behörden glaubhaft machen. Das gelingt nicht immer: Laut der Statistik bekamen 10.955 Asylwerber im ersten Quartal eine negative rechtskräftige Entscheidung mitgeteilt.
11.118 neue Anträge
Ihren Antrag gestellt haben hingegen in den ersten drei Monaten 11.118 Personen. Davon seien laut Innenministerium 8.780 neu nach Österreich gekommen und stellten ihn damit erstmals. Die meisten Asylwerber sind Menschen aus Afghanistan (3.145). Dahinter folgen Syrer (2.978) und Tunesier (730), die laut Innenministerium kaum Chancen hätten einen positiven Bescheid zu bekommen.
Wie weiter aus der Statistik hervorgeht, hätten sich von Jänner bis März 2022 3.749 Personen dem Antrag entzogen. 5.350 Antragsstellern wurden in diesem Zeitraum "rechtskräftige Schutzgewährungen" erteilt. Zudem kam es zu 2.084 Außerlandesbringungen, 1.017 Aberkennungsverfahren - davon 485 wegen Straffälligkeit - sowie zu 268 durchgeführten Altersfeststellungen. Die Hälfte (47 Prozent) der angeblich Minderjährigen stellten sich als volljährig heraus.
"Klare Linie"
Das Innenministerium bleibe bei seiner klaren Linie, versicherte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP): „Kriegsvertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer bekommen bei uns Hilfe und Schutz. Damit das möglich ist, ist im Asylbereich weiter eine konsequente Linie notwendig: Schnelle Verfahren und Außerlandesbringungen, wenn jemand nicht dableiben darf.“