Chronik/Österreich

Asyl: Bund und Länder für Mindeststandards

Wie müssen Asylwerber in Österreich untergebracht werden? Wieviele Personen dürfen in einem Zimmer schlafen? Und wann muss es jedenfalls Versorgung mit Warmwasser geben? Antworten auf diese und weitere Fragen soll nun ein Papier geben, das Bund und Länder im vergangenen halben Jahr gemeinsam ausgearbeitet haben. Laut der Rechercheplattform Dossier soll der Entwurf noch Ende Jännner von Bund und Ländern beschlossen werden.

Konkret sollen Standards für die Zimmerbelegung, Energieversorgung, Verpflegung und Wohnsituation der Asylwerber geschaffen haben. Bei der Unterbringung soll auf „ethnische, sprachliche und religiöse“ Unterschiede geachtet werden, die Quartiere sollen.

Maximal fünf Personen pro Zimmer

Für jede Person soll eine Fläche von 8m2 zur Verfügung gestellt werden, für jede weitere Person 4m2. Jedes Zimmer muss abschließbar sein, jedem Asylwerber muss ein Bett samt Decke, Polster und Bettwäsche zur Verfügung stehen, sowie ein Kasten und ein Sessel.

Wer alleinstehend ist, soll mit maximal vier weiteren Personen in einem Zimmer untergebracht werden. Werden sowohl Männer, als auch Frauen in einem Quartier untergebracht, muss es getrennte Sanitärbereiche geben, die „hygienisch einwandfrei“ sind. Dusche und WC dürfen sich maximal 10 Personen teilen. Auch die Versorgung mit Warmwasser soll geregelt werden. Täglich muss es von 6 bis 22 Uhr Warmwasser für die Asylwerber geben.

Für Quartiere mit minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlingen gelten diese Standards nicht. Ebenso für individuelle Unterkünfte der Asylwerber.

Sendung im TV

ServusTV bringt heute, Donnerstag, 16.1. 2014 um 21:15 Uhr den zweiten Teil der Reportage, die in Kooperation mit Dossier entstanden ist. Mehrere Monate haben Reporte in Österreich und Bayern recherchiert.