Chronik/Österreich

Arbeitsruhe: AUA-Jet durfte nicht abheben

Da hat sich die AUA wohl verkalkuliert: Zum Heimholen von Urlaubern aus Teneriffa wurde ein Airbus mit viel zu kurzer Reichweite geschickt. Das bescherte den Passagieren eine unerträgliche Nacht auf der Ferieninsel.

Als "unvergessliches Erlebnis" im negativen Sinne schildert der Wiener Rechtsanwalt Wolfgang Haslinger dem KURIER den Flug OS9505/9506 vom vergangenen Samstag. Der AUA-Airbus war schon mit zwei Stunden Verspätung von Wien nach Teneriffa gekommen. Um 20 Uhr saßen endlich alle Passagiere auf ihren Plätzen. Doch nachdem der Flieger geraume Zeit scheinbar ziellos am Flughafen herumgerollt war, wurden die Triebwerke wieder abgestellt.

Arbeitszeit

Die Passagiere wurden aufgefordert, das Flugzeug wieder zu verlassen und ihr Gepäck zu holen. Die Erklärung des Piloten: Beim Flug würde er die höchst zulässige Arbeitszeit von 14 Stunden überschreiten, daher müsse er zuerst eine Ruhepause einlegen – und die Passagiere logischerweise auch.

Ein offenbar überforderter spanischer Mitarbeiter beim Serviceschalter ergriff angesichts der 200 verzweifelten Passagiere die Flucht. Passagier Heinz Sebor aus Krems sandte Hilferufe an österreichische Medien. Gegen Mitternacht wurden die Menschen in ein Hotel gekarrt und wenige Stunden später für den Anschlussflug wieder aus den Federn geholt.

Geringe Reichweite

In einer Stellungnahme erklärt die AUA, dass der ursprünglich vorgesehene Airbus A321-200 einen technischen Defekt hatte. Daher wurde als Ersatzmaschine ein Airbus A321-100 mit der Kennung OE-LBE geschickt. Der hat aber eine deutlich geringere Reichweite, und wird üblicherweise nur für Kurzstrecken innerhalb Europas eingesetzt. Daher musste der Ersatzflieger in Sevilla einen Tankstopp einlegen. Durch diese Verzögerung ging es sich mit 14 Stunden in beide Richtungen nicht mehr aus.

Dem Eindruck der Passagiere, dass der Tower in Teneriffa den laut Gesetz übermüdeten Piloten gestoppt habe, widerspricht eine AUA-Sprecherin. Es sei eine Entscheidung der Crew gewesen.

Rechtsanwalt Haslinger fühlt sich verschaukelt. Er hat aufgrund von Aussagen des Bordpersonals Hinweise, dass die Crew bereits beim Einsteigen von der Absage des Fluges wusste. Wozu hat man dann den Passagieren das ganze Prozedere angetan? Haslinger will die AUA auf Basis einer EU-Verordnung bezüglich der Nichtbeförderung und großen Verspätung von Flügen klagen. Im Mindestfall würden 400 Euro Schadensersatz fällig werden.