Amokläufer im Wald verschanzt
Von Birgit Seiser
Was den 51-jährigen Steirer dazu trieb, die Töchter seiner Nachbarn zu attackieren, bleibt bis zu seinem Auffinden völlig rätselhaft. Am Mittwoch ging der freiberufliche Handwerker aus Unterstorcha (Bezirk Südoststeiermark) mit einer selbst gebastelten Stichwaffe auf die Mädchen los, als diese gerade am Pool spielten (der KURIER berichtete).
Die Fünfjährige jüngere der beiden Schwestern wurde mit schwersten Stichverletzungen ins LKH Graz geflogen, wo sie umgehend notoperiert wurde. Das Mädchen ist außer Lebensgefahr. Auch ihre siebenjährige Schwester und die Mutter gerieten ins Visier des Mannes und erlitten beide Schnittwunden, das Mädchen unteranderem im Gesicht. Auch ein Nachbar, der die Tat bemerkte und versuchte, den Angreifer mit einer Gaspistole abzuwehren, wurde am Unterarm verletzt.
Dass sein jüngstes Opfer nicht tot ist, scheint der Mann bisher noch nicht zu wissen. Gleich nach der Tat rief er bei der Polizeiinspektion Feldbach an und erklärte, dass er ein Kind getötet hätte und nicht davor zurückschreckt, noch weitere Menschen zu verletzen. Als die Polizei am Tatort eintraf, stürmte die Spezialeinheit Cobra sein Wohnhaus, fand den Täter aber nicht.
Kleine Geschenke
Glaubt man den Schilderungen einiger weiterer Anrainer, so hatte sich die Bluttat nicht im Verhalten des Mannes angekündigt, im Gegenteil: Der 51-Jährige, der erst vor Kurzem allein in das Haus gezogen war, dürfte ein gutes Verhältnis zu den beiden Mädchen gehabt haben.
Der "nette Mann von Nebenan" spendierte den Kindern hin und wieder ein Eis oder kleinere Geschenke, wie die Polizei nach ersten Ermittlungen bestätigte. Außerdem sei der Handwerker bisher nicht durch gewalttätiges Verhalten auffällig gewesen, so die Ermittler.
Bis zum Ende der Suche kann die Polizei keine Theorie zum Verbleib des Mannes ausschließen. "Er ist zu Fuß geflüchtet, aber es ich durchaus möglich, dass er einen Fluchthelfer hat", so Grundnig. Auch die Möglichkeit, dass sich der Täter nach seiner "Spontanhandlung" – so betitelt die Polizei die Tat – etwas angetan hat, ist vorstellbar.