Chronik/Österreich

13 Jahre Haft für Serienvergewaltiger bei Prozess in Klagenfurt

Mit einem durchaus überraschenden Geständnis hat am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt ein Prozess wegen Vergewaltigung in zehn Fällen gegen einen 30 Jahre alten Schwarzafrikaner begonnen. Der Mann hatte von 2015 bis 2019 zehn Frauen überfallen und missbraucht. Eine DNA-Spur überführte ihn schließlich, seit Oktober sitzt er in Untersuchungshaft. Bisher hatte er die Aussage verweigert, vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi zeigte er sich geständig.

"Schwer, in Worte zu fassen"

Staatsanwältin Daniela Zupanc begann ihr Eröffnungsplädoyer mit einer Erklärung. Sie meinte: "Sie können mir eines glauben, ich bin schon lange Staatsanwältin, aber selbst mir fällt es schwer, die Taten, die der Angeklagte begangen hat, in Worte zu fassen. Man glaubt, es kann einen nichts mehr erschüttern, aber man wird leider immer wieder eines Besseren belehrt." Der Angeklagte habe fünf Frauen vergewaltigt, in fünf Fällen sei es beim Versuch geblieben.

Verteidiger Hans Gradischnig erklärte, sein Mandant bekenne sich in neun der zehn Anklagepunkte vollinhaltlich schuldig. Man verzichte auch darauf, die Zeuginnen noch einmal vor Gericht aussagen zu hören, man wolle ihnen dies ersparen. Über seine Motive könne er keine Erklärung geben, so Gradischnig. Es überkomme ihn einfach, und dann setze er solche Handlungen, sagte der Verteidiger und bemühte Freuds Triebtheorie als Erklärung.

Staatsanwältin Daniela Zupanc schilderte dem Schöffensenat die Vorgangsweise des Angeklagten, die immer die gleiche gewesen sei. Die Frauen wurden von hinten überfallen, auf den Boden gedrückt, teilweise auch gewürgt. Die Frauen hätten keine Chance gehabt, sich zu wehren. "Alle Opfer haben Verletzungen am Körper erlitten, drei haben schwere traumatische Störungen", sagte die Staatsanwältin.

DNA überführte Täter

Zu Beginn sei es nicht klar gewesen, dass es immer der gleiche Täter war. Eines der Opfer hatte ihn gekannt, ihn angezeigt, der DNA-Abgleich ergab in sieben Fällen einen Treffer. Die meisten Frauen überfiel er in der Nähe einer Großdiskothek in Klagenfurt. Die Staatsanwältin schilderte jeden einzelnen Überfall detailliert, wobei sich die meisten glichen wie ein Ei dem anderen.

Richter Gernot Kugi wollte vom Angeklagten wissen, warum er das gemacht habe und erhielt auf fast alle Fragen die Antwort: "Ich weiß nicht mehr, ich habe das alles vergessen." Auf die Frage, ob er es vergessen habe oder sich nicht erinnern wolle, gab er keine Antwort. Gebetsmühlenartig wiederholte der Angeklagte, dass er seine Taten bereue und sich entschuldige. Die Frage, ob er sich vorstellen könne, welches Leid er über die Opfer gebracht habe, verstand er entweder nicht oder wollte sie nicht verstehen. Auch die Frage, warum er vor dem Haftrichter geschwiegen habe, blieb unbeantwortet.

"Flashbacks"

Eines der Opfer berichtete von seinem Martyrium. Die Frau sagte, sie hätte Todesangst gehabt und sich daher auch nicht mehr gewehrt. Sie sei immer noch daran, die Sache zu verarbeiten, die drei Jahre zurückliege. Sie habe "Flashbacks", traue sich abends nicht allein auf die Straße. Eine Entschuldigung des Täters würde sie nicht akzeptieren, sagte sie auf die Frage des Verteidigers. Auch ein zweites Opfer wurde in den Zeugenstand gebeten. Sie schilderte den Überfall, der "sehr gewaltsam" gewesen sei. Es gehe ihr "den Umständen entsprechend", in Gegenwart des Angeklagten wollte sie aber nicht aussagen.

Der Sachverständige Franz Schautzer erklärte dezidiert, die Folgen für mehrere Opfer seien eindeutig als schwere Körperverletzung zu qualifizieren. Daraufhin erweiterte die Staatsanwältin die Anklage auch auf schwere Körperverletzung, was den Strafrahmen auf 15 Jahre erhöhte. Jener Anklagepunkt, in dem sich der 30-Jährige nicht schuldig bekennt, wurde aus dem Verfahren ausgeschieden und wird gesondert verhandelt.

Urteil: Geständnis wirkte sich mildernd aus

Der 30-Jährige ist zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Gernot Kugi, erklärte, der Angeklagte habe sich an körperlich unterlegenen Opfern vergangen, dabei sei er mit extremer Grausamkeit vorgegangen. Das Geständnis sei mildernd gewesen, daher seien die 13 Jahre angemessen.

Verteidiger Hans Gradischnig erbat nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit, Staatsanwältin Daniela Zupanc gab keine Erklärung ab.Das Urteil ist nicht rechtskräftig.