Chronik/Oberösterreich

Zwei Nazi-Prozesse: Kranz für Hitler in Braunau und Sieg-Heil-Rufe in Wels

Die Zahl der Anzeigen wegen Widerbetätigung und nationalsozialistischer Umtriebe ist auch im ersten Halbjahr 2024 in Oberösterreich gestiegen. 

Nicht zuletzt deshalb kommt es immer wieder zu Nazi-Prozessen an oberösterreichischen Gerichten.

So steht am Montag ein 29-jähriger Mann in Wels vor Gericht. Der Angeklagte soll am 15. Mai dieses Jahres am belebten Kaiser-Josef-Plaz in Wels mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben und dabei lautstark „Wir sind Nazis“, „Hitler soll wieder zurückkommen“, „Heil Hitler!“ sowie „Sieg Heil!“ geschrien haben.

Streit in Imbisslokal

Laut Anklage sollen das zumindest 25 Personen im Nahbereich wahrgenommen haben. Des weiteren wird dem Angeklagten eine Körperverletzung angelastet.

Passiert ist das alles im Zuge einer Lokaltour mit zwei weiteren Personen, heißt es in der Anklageschrift. Die Gruppe wollte in einem Imbisslokal nahe Kaiser-Josef-Platz essen. Der Angeklagte und ein Begleiter seien hier mit mehreren Personen in einen verbalen Streit geraten – laut Anklage ohne nachvollziehbaren Grund. 

Bereits zu diesem Zeitpunkt soll erstmals der Hitlergruß gezeigt worden sein, auch die ersten Nazi-Parolen waren zu hören. Der Inhaber des Lokals und ein Mitarbeiter wollten den Angeklagten und dessen Begleiter zum Gehen auffordern, da soll der Angeklagte zugeschlagen haben. 

Der Inhaber des Lokals wurde dabei am Jochbein verletzt. Beim Weg vom Imbiss weg über den Platz sollen dann mehrfach nationalsozialistisch gesinnten Äußerungen bzw. Gestiken getätigt worden sein.  Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von ein bis zu 10 Jahren.

Kranz für Hitler am 20. April in Braunau

Eine Woche später steht in Ried ein 57-Jähriger vor Gericht. Seine Tat liegt schon länger zurück: Er soll am 20. April 2021 in Braunau einen Trauerkranz mit der Aufschrift „RIP USA“ auf ein Fensterbrett des Geburtshauses von Adolf Hitler gelegt zu haben. 

Damit soll er nicht seine Trauer über die Vereinigten Staaten zum Ausdruck gebracht haben, sondern "Rest in Peace, Unser Seliger Adolf". Das habe der Angeklagte auch gestanden, somit habe die Kranzniederlegung daher der Glorifizierung Adolf Hitlers an dessen Geburtstag gedient. Auch ihm drohen ein bis zehn Jahre Haft.