Wutpensionist wollte Stelzer "aufhängen": Bedingte Haft
Zwei Monate bedingt hat am Freitag in Linz ein 65-Jähriger ausgefasst. Er hatte aus Ärger über die Testpflicht bei Kindern angekündigt, den oö. Landeshauptmann Thomas Stelzer, seine Stellvertreterin Christine Haberlander (beide ÖVP) und den oö. Bildungsdirektor „aufzuhängen“. Auch einem Unternehmer, von dessen Lkw er sich gestört fühlt, drohte er mit Gewaltakten. Polizei und Bezirkshauptmannschaften verglich er mit der Gestapo. Er wurde wegen versuchter Nötigung und übler Nachrede schuldig gesprochen.
Insgesamt rund 15 Postkarten und zwei Briefe soll der Mann in seiner Wut geschrieben haben, zwei der drei Schreiben mündeten in einen Strafantrag. Als Absender trat er nicht selbst auf, sondern gab eine nicht existierende „Volksgruppe oberes Mühlviertel“ an. Daher waren die Schriftstücke auch in Wir-Form verfasst, was den Verfassungsschutz auf den Plan rief. Bald war aber klar, dass der bisher unbescholtene Beschuldigte allein gehandelt hatte.
"Total überzogen"
So hatte er einem Transportunternehmer angekündigt, „wir werden in den nächsten Tagen einen Tankwagen stoppen, den Fahrer beim Auspuff anbinden und das Führerhaus anzünden“. Der Angeklagte räumte ein, die Formulierung sei „total überzogen“ gewesen, aber er habe das aus „Ärger und Frust geschrieben“, weil die Firma mit Ausnahmegenehmigung auch nachts und Sonntags fahre und starken Lärm verursache.
Auf einer Postkarte Ende Jänner schrieb er, wie er selbst zugab: Sollten Kinder (in der Schule oder im Kindergarten, Anm.) einen Test machen müssen, „fangen wir uns“ Stelzer, Haberlander und den Bildungsdirektor „und hängen sie am Hauptplatz auf“. Auch das sei „überzogen“, meinte er, aber seiner Meinung nach seien die Tests „Missbrauch von Unmündigen“.
Im dritten Schreiben an den Linzer Stadtpolizeikommandanten ließ er schließlich wissen: „Die BH und Polizei verhalten sich wie die Gestapo unter Hitler, sie sind wie Goebbels“: Er begründete das u.a. damit, dass er auf einer Demo ohne sein Einverständnis fotografiert worden sei.
Bedenkzeit
Der Angeklagte gab die Taten zu und räumte auch ein, übers Ziel geschossen zu haben. Dennoch machte er aus seiner Wut und seinem Misstrauen gegenüber Polizei und Behörden kein Geheimnis. Etwa als er schilderte, dass er sein Handy weggeworfen habe, nachdem es im Zuge einer Hausdurchsuchung überprüft worden war. Er wisse ja nicht, ob es manipuliert worden sei. Das laut Richterin „sehr milde“ Urteil nahm er dann aber - ebenso wie die Staatsanwältin - an. Da er aber ohne Verteidiger erschienen ist, hat er noch drei Tage Bedenkzeit.