Taxiüberfall in Linz: 17-Jähriger muss nun vor Gericht
Ein 17-Jähriger, der gemeinsam mit zwei 13-Jährigen im November in Oberösterreich einem Taxilenker den Wagen geraubt und anschließend noch zwei Einbrüche begangen haben soll, muss sich am 19. Jänner vor Gericht verantworten. Der 17-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt - er war Ende 2021 dabei, als eine Gruppe ein Polizeiauto in Linz in Brand steckte. Auch seine mutmaßlichen Komplizen sind der Polizei nicht unbekannt, sie waren bei dem Taxiüberfall aber noch strafunmündig.
Der 17-Jährige stieg in der Nacht auf den 9. November gemeinsam mit den zwei 13-Jährigen - einem Burschen und einem Mädchen - in Linz in ein Taxi. Die drei ließen sich nach Kronstorf (Bezirk Linz-Land) chauffieren. Dort soll der 13-jährige Bursch eine Waffe in seiner Jackentasche vorgetäuscht und dem Taxilenker gedroht haben, ihn zu erschießen, wenn er ihnen nicht sein Auto überlasse. Gemeinsam sollen die zwei Burschen den Fahrer verprügelt und aus seinem Fahrzeug vertrieben haben.
Dann fuhr das Trio mit dem erbeuteten Wagen davon. Unterwegs brachen die Jugendlichen laut Anklage in einen Supermarkt ein und in eine Tankstelle - sie brauchten Öl, weil sie das gestohlene Taxi beschädigt hatten und der Wagen Öl verlor. Dem 17-Jährigen werden von der Staatsanwaltschaft Linz Raub und Einbruchsdiebstahl zur Last gelegt, ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft. Gerichtserfahrung hat der Teenager bereits: Im Vorjahr waren er und drei weitere junge Männer zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt worden, weil sie im November 2021 im Linzer Stadtteil Ebelsberg ein Polizeiauto mit Benzin übergossen und angezündet hatten.
Die beiden 13-Jährigen, die an dem Taxiüberfall beteiligt gewesen sein sollen, waren damals noch strafunmündig, daher sind den Strafverfolgungsbehörden die Hände gebunden. Der Bursch ist aber mittlerweile 14 Jahre alt und somit künftig strafmündig. Die Teenager dürften zu einem losen Verbund von Jugendlichen gehören, die in unterschiedlichen Konstellationen zuletzt in mehreren Bezirken Gewaltdelikte, Einbrüche und (Auto-)Diebstähle begangen sowie gegen das Suchtmittelgesetz und das Verbotsgesetz verstoßen haben sollen. Ihre Missetaten hatten zuletzt sogar eine Diskussion um die Altersgrenze für die Strafmündigkeit ausgelöst.