Chronik/Oberösterreich

Prozess um schwere Dauerfolgen: Mutter lehnte bei Hausgeburt Hilfe ab

Eine 38-jährige Mutter muss sich am Montag nach einer fatalen Hausgeburt wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen vor dem Landesgericht Wels verantworten. 

Sie hatte laut Anklage sämtliche Warnungen der Ärzte aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen in den Wind geschlagen und das Kind ganz alleine zu Hause zur Welt gebracht. Es kam zu einer massiven Sauerstoffunterversorgung des Babys, das nun an schweren Dauerfolgen leidet.

Die Angeklagte hatte bereits drei Kinder, von denen zwei ebenfalls in einer Hausgeburt zur Welt gekommen sind. Auch bei ihnen hatte sie bereits auf jegliche ärztliche Hilfe und eine Hebamme verzichtet. Bei ihrem vierten Kind wollte sie es ebenso halten, obwohl ihr im Spital dringend davon abgeraten worden war.

Bei einer Kontrolluntersuchung im Juli 2023 war nämlich eine Querlage des Ungeborenen diagnostiziert worden. Im Spital erfolgte zweimal eine Wendung des Babys, dennoch wurde der Frau nachdrücklich die stationäre Aufnahme und die sofortige Einleitung der Entbindung empfohlen. Beides lehnte sie laut Anklage ebenso ab wie die angeratenen engmaschigen ärztlichen Kontrollen.

Baby atmet nicht

Zudem habe es die Frau von Anfang an unterlassen, auf erforderliche Kontakte zurückzugreifen, heißt es in der Anklageschrift. Allenfalls habe sie ihren Ex-Lebensgefährten - den Vater des Babys - als Kontaktperson gehabt. Dieser hatte am Tag der Geburt, dem 6. August 2023, die gemeinsamen Kinder morgens abgeholt.

Am Nachmittag rief sie ihn an, dass das Baby geboren sei, aber nicht atme. Der Mann alarmierte die Rettung und eilte auch selbst mit einem Bekannten zu seiner Ex-Partnerin. Das Baby habe bereits eine blau-graue Gesichtsfarbe gehabt, die Angeklagte habe dennoch gemeint, es sei alles in Ordnung, so die Staatsanwaltschaft.

Die massive Sauerstoffunterversorgung habe zu schweren körperlichen und geistigen Defiziten geführt, heißt es in der Anklage, weshalb man der Frau Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen vorwirft. Im Fall eines Schuldspruchs drohen ihr zwischen einem und zehn Jahren Haft. Ob am Montag bereits ein Urteil gesprochen wird, ist unklar.