OÖ könnte Ausgehzeiten für Jugendliche an Rest Österreichs anpassen
Der zuständige Landesrat Michael Lindner (SPÖ) will die Ausgehzeiten im oberösterreichischen Jugendschutzgesetz an die Regeln der anderen Bundesländer anpassen. Derzeit schert OÖ als einziges Land mit strengeren Vorschriften aus. Die FPÖ will diese auch beibehalten, entscheidend wird wohl die Haltung der ÖVP sein. Neben der (Neu-)Regelung der Ausgehzeiten soll die Novelle ein Verbot von tabakfreien Nikotinbeuteln und rauchbaren CBD-Produkten für Unter-18-Jährige enthalten.
Das oberösterreichische Jugendschutzgesetz läuft aufgrund einer sogenannten "Sunset-Klausel" automatisch mit Ende des Jahres aus und muss daher novelliert werden. Die Sunset-Klausel soll ebenso fallen wie die vom Rest Österreichs abweichende Ausgehzeiten-Regelung. Für beides gebe es "keine sachliche Grundlage", erklärte Claudia Huemer, Leiterin des Referats Verwaltungspolizei beim Land, in einer Pressekonferenz am Donnerstag.
Oberösterreicher müssen eine Stunde früher nach Hause
Während in allen anderen Bundesländern Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr bis 23 Uhr und zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr bis 1 Uhr ausgehen dürfen, müssen sie in Oberösterreich eine Stunde früher zu Hause sein. Die früher für den Jugendschutz zuständige FPÖ hatte sich in diesem Punkt immer gegen eine Harmonisierung gesträubt, Lindner will sie nun umsetzen und die Zeiten an jene der anderen Länder anpassen.
Verbot für Nikotinbeutel
Neu in das Gesetz kommen soll ein Verbot von tabakfreien Nikotinbeuteln und rauchbaren CBD-Produkten für Unter-18-Jährige. Das Nervengift Nikotin mache rasch abhängig und die Beutelchen, die man sich unter die Zunge legt, seien derzeit noch nicht im Nichtrauchergesetz des Bundes enthalten, so Lindner. Diese Lücke wolle man vorsorglich schließen. Bei den CBD-Rauchwaren geht es u.a. darum, dass sie optisch praktisch nicht von THC-hältigen zu unterscheiden sind, Rauchen generell nicht unterstützt werden soll und der Rauch auch ohne Rauschwirkung schädliche Substanzen enthält.
Bei den Vorschriften für Alkohol und sonstige Rauchwaren sollen die Regeln bleiben wie bisher: Unter 16 Jahren ist Alkohol generell verboten, für 16- bis 18-Jährige sind harte Getränke und Alkopops tabu. Rauchen (inkl. Wasserpfeifen und E-Zigaretten) darf man erst ab 18.
Entwurf in Begutachtung
Demnächst soll der Gesetzesentwurf in Begutachtung gehen, ein Beschluss muss spätestens im Herbst im Landtag erfolgen, damit das Gesetz mit Jahreswechsel in Kraft treten kann. Lindners Ressort begleitet den Prozess zudem mit einer Reihe von Erhebungs- und Infomaßnahmen: U.a. mit Gesprächen, einem Quizs, Beteiligungsformaten für Eltern und Jugendliche oder Workshops in Schulen sollen Meinung und Informationsstand der Betroffenen erhoben werden. 30.000 Eltern und 20.000 Jugendliche will man damit erreichen.
Politischer Knackpunkt wird wohl die Harmonisierung der Ausgehzeiten, gegen die sich die FPÖ immer gesträubt hat. Ihr Regierungspartner ÖVP, dessen Haltung wohl den Ausschlag geben wird, hat sich bisher noch nicht festgelegt. Er habe allerdings aus der Jungen ÖVP Zustimmung signalisiert bekommen und auch von vielen ÖVP-Bürgermeistern in grenznahen Regionen die Rückmeldung erhalten, dass man nicht verstehe, warum diesseits und jenseits der Bundeslandgrenze andere Regeln gelten, hofft Lindner auf Unterstützung durch die Volkspartei.
Kritik und Zuspruch
FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr hält Lindners Pläne in Sachen Ausgehzeiten hingegen für "schlichtweg verantwortungslos und sachlich nicht zu rechtfertigen". Auch er sei für eine bundesweit einheitliche Regelung, "aber nicht Oberösterreich soll die bisherige Regelung adaptieren, sondern die anderen Bundesländer das oberösterreichische Modell als Vorbild übernehmen".
Die Grünen wollen die Novelle hingegen "selbstverständlich" unterstützen. "Es wird Zeit, dass diese Koalition ihr veraltetes Weltbild auf modern umfärbt. Sie muss die Blockade aufgeben und den Jugendlichen endlich Eigenverantwortung zugestehen", findet Jugendsprecherin Anne Sophie Bauer. Die "groteske Situation, dass jenseits der Landesgrenzen Oberösterreichs die Jugendlichen länger ausgehen dürfen als hierzulande", sei nicht erklärbar.