Häftling ist 3 Jahre zu früh frei
Das Datum der eigenen Entlassung hat wohl jeder Häftling dick im Kalender angestrichen. Für den 30-jährigen Ilja B., der in der Justizanstalt Garsten seine Strafe wegen schweren Raubes und Körperverletzung absitzen musste, kam dieser Tag drei Jahre früher als erwartet – und als von der Justiz geplant. Das berichten die OÖ Nachrichten. Der Serbe ließ sich seine Überraschung aber nicht anmerken, freute sich im Stillen – und reiste schnell in seine Heimat. Von ihm fehlt jede Spur.Zu verdanken hat der Serbe das einem Fehler bei der Berechnung seiner Haftzeit – was eine komplizierte Sache gewesen sein dürfte. Nach der Verurteilung am Landesgericht Eisenstadt für Straftaten in Österreich und Deutschland hätte B. zwei Mal sechs Jahre absitzen müssen. Drei davon hat er bereits in Deutschland verbüßt, neun wären es noch in Österreich gewesen. Den Duft der Freiheit hätte der Verurteilte also erst 2017 schnuppern dürfen. Dank des Rechenfehlers war es aber schon diesen Juni soweit.
Bis die Vollzugsdirektion den Fehler bemerkt und den Sachverhalt restlos aufgeklärt hat, vergingen Monate: Erst Ende August wurde an seine Heimatadresse in Serbien ein eingeschriebener Brief geschickt. "Kommt er der Ladung nicht nach, wird ein europäischer Haftbefehl erlassen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass er den Rest der Strafe in Serbien verbüßt", erklärt Prechtl.
Kein Einzelfall
Ein ähnlicher Fall ist heuer in den USA bekannt geworden. Ein 35-Jähriger ist 2008 um sage und schreibe 90 Jahre zu früh entlassen worden. Eine Gerichtsmitarbeiterin hatte statt 98 Jahren Haft wegen mehrfachen bewaffneten Raubes nur acht Jahre in den Computer eingegeben. Sechs Jahre lang lebte er in Colorado in Freiheit, heuer musste er wieder zurück ins Gefängnis. Weil er über den Fehler geschwiegen hatte, lehnte ein Richter kürzlich seinen Antrag auf Entlassung ab. In Graz ist 2008 ein Bankräuber zu früh entlassen worden, weil man nach dem Richterbeschluss zur Entlassung die Berufungsfrist nicht abgewartet hatte. Die Staatsanwaltschaft legte dann aber Berufung gegen die Entlassung ein, der damals 40-Jährige musste wieder in Haft.