Chronik/Oberösterreich/Linz

Joggerin in OÖ totgebissen: Unerwartet mildes Urteil für Hundebesitzerin

Eine 38-Jährige steht am Donnerstag in Linz vor Gericht, weil drei ihrer Hunde im Oktober 2023 eine Joggerin in Naarn (Bezirk Perg) totgebissen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Züchterin Strafantrag wegen grob fahrlässiger Tötung eingebracht.

Das macht die Staatsanwaltschaft auch beim Vortrag der Anklage deutlich: Die Frau habe drei American Stafford geführt, ohne diese unter Kontrolle haben zu können. Schon durch das Ziehen ihres Hundes Elmo sei die Angeklagte zu Sturz gekommen, sie hätte weder Elmo noch die anderen Hunde wieder unter ihre Kontrolle bringen können. 

Dramatisch die Schilderungen, wie die Joggerin zugerichtet wurde: Da war die Rede von einer "Skelettierung des Gesichts" und weiterer Körperteile, auch einen Rippenbruch haben die Hunde der Frau bei der Attacke zugefügt. Der Verteidiger ließ keinen Zweifel an der Schuld seiner Mandantin: "Sie wird sich schuldig bekennen." Die Frau sei selbst erschrocken über den Vorfall: "Das ändert aber nichts daran, dass sie immer die Kontrolle über ihre Tiere haben muss."

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Der Verteidiger betonte noch, dass die Angeklagte die Hunde entsprechend trainiert "und nicht scharf gemacht" habe: "Sie ist in stationärer Behandlung." Die Frau habe eine kurze Erklärung vorbereitet und werde keine weiteren Fragen beantworten. Sie werde versuchen, sich in ihrer Erklärung zu entschuldigen, so der Anwalt. Was sie dann auch gemacht hat: "Ich übernehme volle Verantwortung und bekenne mich schuldig. Als Halterin bin ich immer verantwortlich für meine Hunde, auch wenn ich zu Sturz kam. Ich möchte die Angehörigen vielmals um Entschuldigung bitten. Es tut mir unglaublich leid."

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Sohn und Witwer im Gericht

Der Anwalt der Hinterbliebenen - der Witwer und der Sohn der Getöteten waren im Gericht - betonte: "Es ist nicht vorstellbar, was die Familie durchmachen musste und was das Opfer gefühlt hat, als ihr ihr Leben Stück für Stück herausgerissen wurde." Deshalb wurde für die beiden jeweils 20.000 Euro eingefordert und auch anerkannt.

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Rasch war ein - unerwartet mildes - Urteil gefällt: 15 Monate Haft, fünf davon unbedingt. Der Rest wurde bedingt auf drei Jahre nachgesehen. Ein Teil unbedingt deshalb, so der Richter, weil er das Urteil eine generalpräventive Wirkung haben müsse: Es solle allen anderen Hundehaltern zeigen, welche Gefahren Hunde in sich haben. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. 

Beim Joggen angefallen

Am 2. Oktober war die 60-jährige Frau beim Joggen in Naarn in Oberösterreich von drei American Staffordshire Terrier angefallen worden. 

Die Angeklagte war mit dem - inzwischen eingeschläferten - Rüden sowie zwei weiteren Hündinnen auf einem Feldweg unterwegs, als sie plötzlich von dem männlichen Tier niedergerissen wurde. Als die Halterin wieder aufblickte, sah sie, dass alle drei Tiere bei der Sportlerin waren. Den Angriff habe die Züchterin nicht mehr abwehren können. Die Joggerin überlebte die Hundeattacke nicht.