Chronik/Oberösterreich

Heizkostenzuschuss: In Oberösterreich gibt es maximal 200 Euro

Die Heizperiode beginnt und viele Oberösterreicher blicken sorgenvoll auf die Kosten. Die Bundesländer bieten hier zumindest eine teilweise finanzielle Entlastung an. Für die Beheizung des Wohnraumes, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Zuschuss gewährt.

In Oberösterreich beträgt der Heizkostenzuschuss grundsätzlich 200 Euro. Er muss bis Ende des Monats beantragt werden, sonst wird er für die Heizperiode 2024/25 nicht berücksichtigt.

Aber Vorsicht: Der Zuschuss ist nicht für alle auszahlbar. 

Wie hoch der Heizkostenzuschuss ist, hängt von Einkommen und Anzahl der Kinder ab

So ist die Staffelung in Oberösterreich geregelt: 

  • Ein-Personen-Haushalte dürfen ein Brutto-Jahreseinkommen von 19.070 Euro nicht überschreiten. 
  • Mehrpersonen-Haushalte bekommen den Zuschuss, wenn das Haushaltseinkommen 26.940 Euro Jahresbrutto nicht übersteigt.

Als Einkommen wird nicht nur der Lohn aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit herangezogen. Hier sind alle Einkommensquellen aufgeführt, die beim Heizkostenzuschuss in das Jahresbrutto eingerechnet werden:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit 
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • sonstige Einkünfte 

So erfolgt die Bemessung

Wie wird das Jahreseinkommen vor Jahresende berechnet? Der Vorjahreswert wird der Berechnung zugrunde gelegt: Das Jahresbruttoeinkommen 2023 ist damit die Bemessungsgrundlage für heurige Ansprüche.

Einen Anspruch auf den Zuschuss haben alle Haushalte mit Wohnsitz in Oberösterreich, die die vorgesehenen Einkommensgrenzen nicht überschreiten.