Gasbohrung in Molln: Mehrere Strafverfahren und ein Prozess
Von David Retzer
Insgesamt vier Strafverfahren laufen derzeit rund um die Gasprobebohrungen im oberösterreichischen Molln im Bezirk Kirchdorf. Neben Anzeigen wegen Übertretungen von Bescheidauflagen kommt es am 24. April in Steyr zu einer Gerichtsverhandlung. Der Vorwurf: Nötigung und versuchte Beweismittelunterschlagung.
Dabei wird der Fall vom 17. Februar verhandelt, bei dem es zu einer Auseinandersetzung zwischen Umweltschützern der Bürgerinitiative Pro Natur Steyrtal und Security-Mitarbeitern, die die Bohrstelle der Firma ADX Energy bewachen, kam.
Laut den Umweltschützern kam ein Wachmann außerhalb des Bohrplatzes auf sie zu und forderte sie auf, das Gelände zu verlassen. Als einer der Aktivisten zu filmen begann, soll der Wachmann auf ihn losgegangen sein, sich sein Handy geschnappt haben und damit auf den Bohrplatz gerannt sein, um die Aufnahmen zu löschen.
Drei Strafverfahren
Neben der Verhandlung gegen den Security-Mitarbeiter laufen auch drei Strafverfahren wegen vermuteter Übertretungen von Bescheidauflagen gegen die Firma ADX Energy. Dabei soll es sich um eine Überschreitung der genehmigten Bohrplatzgröße, eine mangelhafte Reinigung der Fahrzeuge zur Verhinderung der Einschleppung von ortsfremden Pflanzen und einen Vorfall handeln, bei dem ein Lkw bei einem Bremsmanöver Bohrschlamm verloren hat. Die Verfahren sind noch am Laufen, bestätigt die Kirchdorfer Bezirkshauptfrau Elisabeth Leitner.
Neben den drei Vorwürfen, zu denen Strafverfahren eingeleitet wurden, soll laut Umweltschützer auch ein Gefälle nicht eingehalten worden sein, das verhindern soll, dass verschmutztes Oberflächenwasser versickert und ins Grundwasser gelangt. Zudem sollen Ober- und Unterboden nicht getrennt gelagert werden, so die Vorwürfe.
ADX wehrt sich gegen Vorwürfe
ADX Energy hält sich nach eigenen Angaben strikt an die Naturschutzauflagen. Alle drei Vorwürfe nehme das Unternehmen ernst, könnten aber leicht entkräftet werden, erklärt ADX-Chef Alan Reingruber: „Es gab und gibt weder eine Überschreitung der Bohrplatzgröße noch kann den beteiligten Transportunternehmen die mangelhafte Reinigung oder der unsachgemäße Betrieb von Lkw vorgeworfen werden.“
Es wäre nicht zu vermeiden, dass es in Einzelfällen bei Bau- und Bohrarbeiten zu unabsichtlichen Ereignissen kommen könne. Die Vorwürfe seien weitere Versuche, den Ruf des Unternehmens zu schädigen.