Chronik/Oberösterreich

Dealerin nach Todesfall in Haft

Die 20-jährige Hanna D. hatte am Donnerstag um 15 Uhr in Gmunden ein Treffen mit einer Sozialarbeiterin vereinbart. In deren Büro gestand sie ein, dass sie unmittelbar davor in einem „Headshop“ – einem Spezialgeschäft für Rauchwaren – gewesen sei und „Badesalz“ erhalten habe. Das gilt in einschlägigen Kreisen als harmlose Bezeichnung für die gesetzlich verbotene psychoaktive Substanz Mephedron.

D. gab auch zu dass sie die Droge noch auf dem Weg zur Verabredung geschnupft habe. Dann brach sie plötzlich vor den Augen der Sozialarbeiterin zusammen, die sofort den Notarzt verständigte, der die junge Frau ins Krankenhaus Gmunden brachte. Kurz darauf erlitt Hanna D. einen tödlichen Atemstillstand.

Zusammenbruch

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„Die Streetworkerin hat mich angerufen und gesagt, dass die Hanna kollabiert ist und am ganzen Körper einen Krampf erlitten hat, ich soll mir aber keine Sorgen machen“, erzählt Susanne D., die Mutter der Toten im KURIER-Gespräch. Von Lebensgefahr sei zu dem Zeitpunkt keine Rede gewesen. Das Entsetzen war daher groß, als die 45-Jährige im Spital anrief und ihr ein Notarzt mitteilte, dass ihre Tochter gestorben sei. „Ich hab’ geschrien und mir ist der Hörer aus der Hand gefallen – ich dachte, ich kann nicht mehr“, erzählt die Mutter, die einen psychischen Zusammenbruch erlitt und stationär behandelt werden musste. Am Dienstag ging es ihr dank Psychopharmaka ein wenig besser.

Die Nachricht ereilte D. völlig unvorbereitet. „Ich habe mit der Hanna etwa eine Stunde davor noch telefoniert. Sie war quietschvergnügt und hat gefragt, was es zum Abendessen gibt.“

Die 29-jährige Besitzerin des Gmundner „Headshops“ sitzt nun in Untersuchungshaft. „Diese Frau hat die Hanna auf dem Gewissen. Sie hat meine Tochter angerufen und angeboten, dass sie ihr ein Gramm ,Badesalz’ schenkt, ihr aber nicht gesagt, wie viel davon sie gefahrlos nehmen darf“, kritisiert Susanne D. Gegen Doris G. ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG). Bei einer Hausdurchsuchung konnten weitere derartige Substanzen beschlagnahmt werden.

Hanna D. hinterlässt eine eineinhalbjährige Tochter – die 20-Jährige war Alleinerzieherin. Die kleine Merle muss nun von den Großeltern und Hannas Bruder aufgezogen werden. „Wir werden gemeinsam mit aller Kraft für die Kleine da sein“, betont D.