Chronik/Oberösterreich

„Bericht der Volksanwaltschaft stört Arbeit mit Jugendlichen“

Nach dem verheerenden Zeugnis, das ein unabhängiges Expertenteam im Auftrag der Volksanwaltschaft (VA) einem Jugendwohnheim in OÖ ausgestellt hat, gehen dazu weiter die Wogen hoch.

Wie berichtet, haben die Prüfer im Vorjahr bei zwei Besuchen "unhaltbare Zustände" festgestellt, die sie als "menschenrechtsverletzend" einstuften. Sie diagnostizierten einen bedenklichen Umgang mit Regelverstößen, einen mangelhaften Schutz vor Gewalt sowie das Fehlen fürsorglicher und fördernder Pädagogik. Seitens der Fachaufsicht des Landes OÖ, die unabhängig davon bei einer eigenen Überprüfung zu ähnlichen Ergebnissen gekommen ist, wird allerdings betont, dass die fragwürdigen Praktiken inzwischen abgestellt seien.

Schaden

Den Obmann des Landespersonalausschusses, Peter Csar, ärgert, dass seit der Veröffentlichung des VA-Kontrollberichts in der Vorwoche das Jugendwohnheim wieder in ein schiefes Licht gerückt wurde, obwohl die Missstände beseitigt seien: "Die Folge davon ist, dass in der Öffentlichkeit ein verzerrtes Bild von der Arbeit und den tatsächlichen Zuständen in dem Haus widergespiegelt wird."

Das schädige nicht nur das Image der Einrichtung, sondern erschwere auch die tagtägliche Arbeit mit den Jugendlichen massiv. Die Mitarbeiter der Einrichtung würden sich mit hoher Fachkompetenz an einer der sensibelsten Baustellen unserer Gesellschaft engagieren. Ihr Ziel sei es, für die aus schwierigen Verhältnissen kommenden Jugendlichen Perspektiven zu entwickeln. "Für das Gelingen ist aber ein intaktes Vertrauensverhältnis zwischen Pädagogen und Jugendlichen Voraussetzung. Das wird jetzt extrem in Mitleidenschaft gezogen." Als Folge der unreflektierten Veröffentlichung des Kontrollberichts seien die Jugendlichen verunsichert und erhöht aggressiv. Csar: "Die Volksanwaltschaft hat jegliche Sensibilität vermissen lassen – die Auswirkung ist ein schwerer Schaden."

Diesen Vorwurf will Volksanwalt Günther Kräuter nicht so stehen lassen. "Die Veröffentlichung ist keine Frage des Wollens. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, dem Nationalrat Bericht zu erstatten. Diesbezüglich empfehle ich Herrn Dr. Csar die Lektüre der Bundesverfassung und des Volksanwaltschaftsgesetzes."