Chronik/Oberösterreich

Ärztevertrag auf zwei Jahre aus Angst vor neuer Krankenkasse

Krankenkasse und Ärztekammer wollen mit Vertrag Stellung der Hausärzte attraktivieren. Einen Tag, bevor am heutigen Dienstag die Fusion der neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) über die Bühne geht, präsentierten in Oberösterreich Krankenkasse (OÖGKK) und Ärztekammer ihren letzten großen Deal. Der Wille, den Vertrag über die Ärztehonorare noch gemeinsam alleine in OÖ abzuschließen habe die Verhandler trotz harter Auseinandersetzungen geeint, versichern diese. So gar die Vertragsaufkündigung seitens der Ärzte ist während der Verhandlungen im Raum gestanden.

„Wir sind bis zum Äußersten gegangen und haben es uns nicht leicht gemacht“, berichtet OÖGKK-Obmann Albert Mahringer und Kassenfachdirektor Franz Kiesl. Die über die Jahre aufgebaute Partnerschaft habe geholfen, neue Kompromisse zu schließen. Um den künftig durch die ÖGK befürchteten Zentralismus auszubremsen, wurde gleich ein Zweijahresvertrag für 2019 und 2020 mit den 671 Allgemeinmedizinern und 446 Fachärzte vereinbart.

Umsatzplus

Die Honorare steigen pro Jahr um rund 4,5 Prozent, was den Arztpraxen ein Umsatzplus von 27 Millionen Euro beschert, rechnet Kiesl vor. Für 2020 haben die Oberösterreicher der ÖGK damit ein Honorarbudget von 341,5 Millionen Euro vorgegeben.

Mit dem neuen Vertrag soll auch dem Hausarzt-Mangel der Kampf angesagt werden, erklärt Ärztekammer-Verhandler Thomas Fiedler. Die Limits und Staffelungen bei der Vergütung von Leistungen pro Patienten und Quartal werden erhöht. Die Honorarabzüge für zu viele Patienten, beginnend ab dem 1.100. Patient im Quartal, wurden deutlich gesenkt. Für Fachärzte wurde das seit 2017 interimistisch gewährte höhere Umsatzlimit von knapp 95.000 Euro, ab dem die Kasse die Honorare um 45 Prozent kürzt, nun fix vereinbart. „Das Blatt hat sich gewendet“, sagt Kurienobmann Fiedler. Musste man in den 1970er Jahren wegen der Ärzteschwemme die Umsätze der Ordinationen drosseln, so ist man nun froh, wenn Arztpraxen betrieben werden.