Kein Baugrund für Muslime: Jetzt folgt Debatte im Gemeinderat
Von Kevin Kada
Der geplante Zuzug einer muslimischen Familie nach Weikendorf im Bezirk Gänserndorf sorgt für großes Aufsehen. Der Bürgermeister hatte in einer Stellungnahme an die Grundverkehrskommission angeführt, dass seitens der Gemeinde kein Interesse daran bestehe: "Die unterschiedlichen Kulturkreise der islamischen sowie der westlichen Welt“ würden „in ihren Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen weit auseinander liegen“, schreibt Bürgermeister Johann Zimmermann (ÖVP).
Der Ortschef ist aktuell in Russland auf Urlaub und wird erst am kommenden Montag wieder in Österreich sein. Darum war er vorerst für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Unterdessen meldet sich der Weikendorfer Amtsleiter Erich Schmid zu Wort. Er erklärt, dass sich sowohl die Gemeinde als auch der Bürgermeister lediglich an die gültige Rechtslage der Grundverkehrskommission gehalten haben: "Im Gesetz steht, dass Personen, die aus dem EU-Ausland kommen, mindestens zehn Jahre in Österreich einen Hauptwohnsitz haben müssen. Die Familie ist aber erst seit neun Jahren in Österreich."
Land spielt Ball zurück an die Gemeinde
Weiters meint Schmid, dass die Gemeinde in dieser Sache gar nicht zuständig sei: "Diese Angelegenheit hat das Land zu entscheiden."
In der nö. Landesregierung spielt man allerdings den Ball zurück an die Gemeinde. Denn auch dort beruft man sich auf die gültige Rechtslage. In Paragraph 19, Absatz drei, des NÖ Grundverkehrsgesetzes steht:
Die Behörde darf einem Rechtserwerb durch ausländische Personen die Genehmigung nur erteilen, wenn
3. a) am Rechtserwerb ein volkswirtschaftliches bzw. wirtschaftliches, soziales oder kulturelles Interesse des Landes oder einer niederösterreichischen Gemeinde besteht oder
b) der Erwerber oder die Erwerberin seit mindestens zehn Jahren in Österreich einen Hauptwohnsitz hat.
Im Land argumentiert man, dass die Gemeinde sehr wohl in die Entscheidungsfindung miteingebunden wird.
Ausnahmen im Gesetz
Ernst Wagendristel, Gemeinderat der SPÖ in Weikendorf, sieht die Lage ähnlich wie der Amtsleiter. Doch er macht auf eine Ausnahme im Gesetz aufmerksam: "Wenn jemand einen anerkannten Flüchtlingsstatus hat, dann kann das eine Ausnahme für die Zehn-Jahre-Regelung sein."
Für ihn ist das Vorgehen des Bürgermeisters aber verständlich: "Er hat sich das Gesetz selbst angesehen und entsprechend der Rechtslage eine Empfehlung an die Grundverkehrskommission abgegeben." Fremdenfeindlichkeit will Wagendristel dem Ortschef nicht vorwerfen.
Der SPÖ-Gemeinderat meint auch, dass nun die Behörde zu entscheiden habe, ob der Zuzug gewährt wird oder nicht. Der Grund, warum sich die Grundverkehrskommission überhaupt an die Gemeinde gewandt habe, sei laut Wagendristel die unsichere Rechtslage: "Offenbar war die Behörde selbst unschlüssig und wollte eben die Meinung des Bürgermeisters einholen."
Die Angelegenheit war bisher im Gemeinderat kein Thema, doch der SP-Mandatar bestätigt, dass in der kommenden Gemeinderatssitzung darüber gesprochen werden wird.
Nun wartet nicht nur die muslimische Familie, sondern vor allem auch die Gemeinde auf die Rückkehr des Bürgermeisters am kommenden Montag. "Ob er sich dann dazu äußern wird, wird man sehen. Klar ist, dass die Sache nochmals von der Gemeindeseite bewertet werden wird", meint Wagendristel.
Kein Fastenbrechen mit dem Bundespräsidenten
In der Causa, wandte sich der Vater der Familie per Brief auch an Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Er lud ihn zum gemeinsamen Fastenbrechen in den 20. Wiener Gemeindebezirk ein. Der Ort, von dem die Familie gerne wegziehen würde. "Es wäre eine große Freude und Ehre, Sie als Gast zu begrüßen", heißt es in dem Schreiben.
Van der Bellen bedankt sich für die Einladung, musste diese aber aufgrund von anderen Terminen absagen, wie es der Sprecher des Bundespräsidenten bestätigte.