Chronik/Niederösterreich

Weltkulturerbe Wachau in Gefahr

Unabsehbare Folgen für die Wachau könnte ein aktuelles Höchstgerichtsurteil haben. Plötzlich steht der Status des beliebten Donauabschnitts als UNESCO-Weltkulturerbe auf dem Spiel.

Wie berichtet, hat der Verwaltungsgerichtshof die Genehmigung für den Betrieb der Wachaubahn aufgehoben. Auf der Strecke waren zuletzt Touristenzüge im Auftrag der landeseigenen NÖVOG unterwegs. Der reguläre Bahnbetrieb war von den ÖBB bereits vor zwei Jahren eingestellt worden. Ganzjährig verkehrende Züge waren mangels Auslastung unwirtschaftlich geworden.

Schon bisher haben Welterbe-Experten die Reduzierung des Bahnbetriebs auf touristische Wochenendfahrten scharf kritisiert. „Die Wachaubahn kommt in dem Vertrag, den der Staat Österreich mit der UNESCO abgeschlossen hat, acht Mal vor. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Weltkulturerbes“, argumentiert der offizielle Welterbe-Wächter Wilfried Posch. Jetzt, da der Verwaltungsgerichtshof Bahnfahrten überhaupt untersagt hat, sei eine wesentliche Voraussetzung für den Welterbe-Status nicht mehr erfüllt.

Warum aber verbietet das Gericht die Ausflugsfahrten? Mit Übernahme der Bahn durch das Land NÖ wurden laut Eisenbahngesetz sämtliche Genehmigungen für die Strecke ungültig. Die zuständigen Bezirkshauptmannschaften stellten auf Antrag der NÖVOG zwar neue Bewilligungen aus, doch die reichten dem Verkehrsministerium nicht. So erhob das Verkehrsarbeitsinspektorat Einspruch. Und diesem gab der Verwaltungsgerichtshof jetzt recht.

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Winterpause

Derzeit sei auf der Wachaubahn ohnehin Winterpause ohne Zugbetrieb, heißt es bei der NÖVOG. „Derzeit hat der Entscheid keine Auswirkungen. Darüber hinaus handelt es sich um rein juristische Fragen, die jetzt von den Experten zu klären sind“, so ein Sprecher. „Seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2011 hat es eine Änderung in den gesetzlichen Rahmenbedingungen gegeben – wir sind daher optimistisch, dass wir im kommenden Sommer den Betrieb wieder aufnehmen können.“

Für Posch ist das alles nicht verwunderlich. Das Land habe die Übernahme – wenn auch in guter Absicht – übereilt durchgeführt. Er vermisst „ein wirksames Management für das Welterbe“.