Chronik/Niederösterreich

Treiber erschossen: 14 Monate unbedingt für Jäger

Alois P. hat geglaubt, er sieht ein Wildschwein. Deshalb gab der 55-jährige Jäger aus Unterolberndorf, Bezirk Mistelbach, bei einer Jagd am 19. Jänner einen Schuss aus 15 Metern Entfernung ab. Nur war es kein Wildschwein, das P. getroffen hat, sondern sein 21 Jahre alter Jagdkollege Christian Trenner. Er starb noch an der Unfallstelle. Wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen wurde Alois P. deshalb gestern, Montag, am Landesgericht Korneuburg der Prozess gemacht.

Alkohol und keine Sicht

„Es hat geheißen ,Sau hoch‘ und herunten hab ich einen dunklen Fleck gesehen. Da hab ich geschossen“, schildert P. dem Richter den Tathergang. „Haben Sie genau gesehen, worauf Sie schießen?“, wollte der vom Angeklagten wissen. „Nein.“ „Warum schießen Sie dann?“ „Es tut mir sehr leid“, entschuldigte sich der 55-Jährige. Ein Alkotest zwei Stunden nach der Tat ergab 0,46 Promille Alkohol im Blut. „Das heißt, zum Tatzeitpunkt hatten Sie mindestens 0,7 Promille“, rechnete Richter Martin Bodner vor.

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„Ich hab im Gasthaus ein Bier getrunken“, sagte P. Da sei es zirka 8.30 Uhr gewesen. Auf die Frage des Richters, warum P. so früh ein Bier trinke, antwortete dieser: „Es war halt ein Fehler.“ Auch auf Nachfrage des Staatsanwalts, ob sich P. sicher sei, dass es bei 0,46 Promille nur ein Bier getrunken habe, antwortete dieser: „Ich hab glaubt, ich ess noch ein Gulasch, aber dann sind wir gegangen und ich hab keines mehr gekriegt.“

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Alois P. wurde am Montag zu 14 Monaten unbedingter Haft verurteilt. „Es wäre vermeidbar gewesen, was hier passiert ist. Wenn Sie sich an die Grundregel der Jagd gehalten hätten, nämlich, dass Sie sehen, wo Sie hinschießen, wären wir heute nicht hier und Christian Trenner noch am Leben“, erklärte Richter Martin Bodner sein Urteil. Dass P. zum Tatzeitpunkt alkoholisiert war, kam erschwerend hinzu. Er muss nun dem Vater und der Schwester des Toten 21.500 Euro Schmerzensgeld und Begräbniskosten zahlen.

Für Verteidiger Walter Anzböck ist das Urteil „nicht gerechtfertigt“: Berufung.