Terrorverdächtiger 14-Jähriger enthaftet
Er hat sich Anleitungen zum Bombenbauen aus dem Internet besorgt, sympathisierte mit der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) und erklärte, den Wiener Westbahnhof sprengen zu wollen. Vor zwei Wochen wurde der 14-Jährige deshalb als mutmaßlicher Dschihadist in St. Pölten festgenommen und in U-Haft gesteckt.
Seit Dienstag ist der Schüler wieder frei. Nach einer Haftprüfungsverhandlung hat ihn das Landesgericht St. Pölten nach Durchführung einer sogenannten Sozialnetzkonferenz enthaftet. „Der weitere Schulbesuch mit Betreuung ist zur Deradikalisierung des Jugendlichen besser geeignet als die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft“, begründet das Landesgericht St. Pölten seine Entscheidung. Eine U-Haft sei nicht mehr verhältnismäßig gewesen: „Man darf nicht vergessen, dass es sich hier um einen 14-jährigen Schüler handelt“, sagt Gerichtssprecherin Andrea Humer. Im Gegensatz zum ersten Haftprüfungstermin ist dem Jugendlichen am Dienstag auch ein Anwalt zur Seite gestanden. Peter Schobel vertritt seinen Kanzleipartner Hans-Jörg Haftner, der die Pflichtverteidigung übernommen hat, aber derzeit auf Urlaub ist.
Laut Andreas Zembaty vom Verein Neustart, der die Bewährungshilfe für den Jugendlichen leistet, besteht das soziale Netz des 14-Jährigen aus dessen Familie, Freunden, Lehrern, dem Verein Neustart, dem Jugendamt, einem Religionspädagogen und einer Psychotherapeutin. „Das soll zeigen: Hier gibt es Menschen, die sich um dich kümmern“, sagt Zembaty. „Das soziale Netz ist keine Hängematte für den Jugendlichen, sondern Kontrolle.“ Sollte der Schüler erneut durch radikale Äußerungen auffallen, würde das die Sozialnetzkonferenz melden. Bei dem 14-Jährigen. sei es aber weniger um Fanatismus in der Religion gegangen, sondern vielmehr um Zugehörigkeit.
Haftbeschwerde
„Die Fanatisierung von Jugendlichen hat ihre Ursache oft im sozialen Umfeld“, sagt Zembaty. „Bekommt man täglich zu spüren, dass man es auch nach acht Jahren in Österreich nur schwer hat, sucht man die schnellen Lösungen“, sagt Zembaty. Man schließt sich etwa einer radikalen Gruppe an. Die Sozialnetzkonferenz sei aber nicht nur eine Chance für den Jugendlichen, sondern auch für das Gericht. Eine Besserung im Verhalten des Jugendlichen könnte sich mildernd auf das Urteil auswirken. Noch steht aber nicht fest, ob es überhaupt zu einer Anklage kommt. Die Polizei ermittelt weiter, aktuell wird die internetfähige Playstation des Jungen untersucht, auch Kontakte in die tschetschenische Szene werden weiter überprüft. Die Staatsanwaltschaft zieht in Erwägung, eine Haftbeschwerde einzubringen. Die Entscheidung soll in den nächsten Tagen fallen.
Ab Mittwoch geht fer 14-Jährige. wieder zur Schule. Psychologen und Beratungslehrer werden dann anwesend sein. „Wir haben alle schulischen Vorkehrungen getroffen und werden sensibel agieren“, sagt Niederösterreichs Landesschulratspräsident Hermann Helm. „Wichtig ist, dass der Jugendliche nicht als Star oder Held zurückkehrt.“