Chronik/Niederösterreich

Schutzhaus bleibt ohne Zufahrt

Dem kuriosen siebenjährigen Rechtsstreit um das Wegerecht zum einst beliebten Wander- und Schutzhaus „Stockerhütte“ bei Wilhelmsburg (Bezirk St. Pölten) hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun ein Ende gesetzt. Der Fahrtweg zur Hütte in der Steinwandleiten auf 734 Metern Seehöhe bleibt nach dem Willen des Grundbesitzers gesperrt. Damit ist die Bewirtschaftung des Hauses der Naturfreunde Niederösterreich wohl auch in Zukunft uninteressant – Mitte 2015 wurde sie bereits eingestellt. In besseren Zeiten wurden bei der Hütte pro Jahr bis zu 16.000 Tagesgäste verbucht.

Die gerichtlichen Auseinandersetzungen und Streitigkeiten zwischen einem Wilhelmsburger Landwirteehepaar und einem Pächter, aber auch den Besitzern des Hauses, füllen mittlerweile Aktenberge. Und im Vorfeld der vielen Termine vor dem Kadi ging es auch im Gelände rund um die Hütte ordentlich zur Sache.

Vertragskündigung

Ein 1966 vom früheren Grundbesitzer mit den Naturfreuden abgeschlossener Wegevertrag wurde ab dem Jahr 2012 zum Streitgrund. Ein Hüttenpächter nutzte das Wegerecht, wie auch der OGH beschied, widerrechtlich zu sehr aus. Anders als vereinbart, wurden Gattertore nicht gesperrt und entlaufenes Weidevieh musste mühsam gesucht und eingefangen werden. Auch andere Personen als der Pächter sollen den Weg ohne Erlaubnis befahren haben. Der Bauer kündigte daraufhin den Vertrag und verbarrikadierte die Auffahrt zur Stockerhütte ab 1. Dezember 2013 mit gefällten Bäumen.

Dann begann eine Prozessflut. Nachdem schon Bezirks- und Landesgericht Urteile für den Bauern fällten, hat der OGH nun der Revision der Naturfreunde ebenfalls keine Folge geleistet. Im Vertrag sei genau festgehalten gewesen, welche Rechte der Pächter habe und auf welche Faktoren er besonders zu achten habe, wurde in der 16-seitigen Urteilsbegründung des OGH dargelegt. Letztlich sei die Vertragskündigung gerechtfertigt und wirksam, entschied die Richterin.

Die Naturfreunde müssen nun nicht nur die Kosten für die OGH-Beschwerde in der Höhe von 917 Euro berappen. Auch die gesamten Prozesskosten im Bereich einer mittleren fünfstelligen Euro-Summe werden fällig.

„Ich freue mich sehr, dass nun nach sieben Jahren mein Mandant recht bekommen hat“, sagt der St. Pöltener Rechtsanwalt Stefan Gloß. Damit sei die Sache grundsätzlich entschieden. Am gegenwärtigen Zustand, dass die Naturfreunde kein Fahrtrecht über den Grund seiner Mandantschaft haben, könne sich nichts mehr ändern.

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Weitere Verfahren

Rund um einen zur Waldbewirtschaftung angelegten und dann zum Teil wieder abgetragenen Weg stehen aber noch Entscheidungen des OGH und des Landesverwaltungsgerichts an. Auf der Nebenfront waren früher sogar Bundes- und Landesregierung mit Verwirrnissen um die Stockerhütte befasst. Sie stand nämlich auf zwei Parzellen. Dazu noch genau auf der Gemeindegrenze von Wilhelmsburg und St. Veit und somit auch genau zwischen den Gerichtsbezirken Lilienfeld und St. Pölten.